Wir stärken den Diskriminierungsschutz
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(ots) - Pünktlich zum 20. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Bundesregierung heute notwendige Änderungen des wichtigsten Gesetzes für den Diskriminierungsschutz vorgelegt. Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um, schließt Schutzlücken und erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen.
Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:
"Endlich kommt Bewegung in die Reform des AGG: Wir stärken die Betroffenen von Diskriminierung, erweitern die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen und führen eine neue Schlichtungsoption ein. Das sind wesentliche Verbesserungen. Diskriminierungsschutz ist keine Privatsache. Er schützt Freiheit und Gleichberechtigung in unserem Land, er stärkt Demokratie und Wirtschaft. Gleichzeitig bleiben Fragen offen: So stellt etwa Künstliche Intelligenz neue Anforderungen an den Diskriminierungsschutz, und Barrierefreiheit stellt für viele Menschen eine zentrale Zugangsvoraussetzung zur Teilhabe dar. Wir müssen beraten, welche Erweiterungen das AGG noch benötigt."
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:
"Deutschland befindet sich in Sachen Diskriminierungsschutz deutlich hinter dem europäischen Standard. In den meisten unserer Partnerländer sind Antidiskriminierungsstellen besser ausgestattet, ihre Befugnisse umfassen mehr Lebensbereiche, Betroffene haben mehr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und der Schutz vor Diskriminierung umfasst mehr Tatbestände. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schließen wir nun einige Lücken und setzen wichtige europäische Vorgaben um. Doch auch nach dieser Novelle 20 Jahre nach Verabschiedung des AGG, bleiben wir dabei: Die Antidiskriminierung in Deutschland braucht eine substanzielle Reform und eine ambitionierte Umsetzung der europäischen Richtlinien. Deutschland als moderne Gesellschaft sollte hier Vorbildcharakter einnehmen und die Antidiskriminierungsstelle als wesentliche Kämpferin für Gerechtigkeit auch in Zukunft weiter stärken."
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Datum: 06.05.2026 - 14:31 Uhr
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