rbb24-exklusiv: AOK Nordost: Gewinne bei Pflegeheimen durch Gesetzeslücke
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(ots) - Pflegeheimbetreiber, die weniger als das vertraglich mit den Pflegekassen vereinbarte Personal anstellen, werden finanziell kaum zur Verantwortung gezogen. Die AOK Nordost fordert gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband, dass künftig zu viel gezahlte Gelder für Personal vollständig zurückgezahlt werden müssen.
Dies soll dem Vorschlag zufolge über eine Senkung der Eigenanteile im darauffolgenden Jahr erfolgen. Grund für die aktuelle Situation sei eine Gesetzeslücke, sagt Jens Kreutzer, Fachbereichsleiter Pflege der AOK Nordost, im Interview mit der Redaktion rbb24 Recherche.
Hintergrund ist, dass Kassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber im Voraus verhandeln, wie hoch die Kosten für einen Pflegeplatz sein werden. Danach richtet sich die Höhe der Eigenanteile. Im Nachhinein wird aber selten überprüft, wie viel von diesem Geld wirklich zweckgebunden für Personal ausgegeben wurde. Überschüsse dürfen, so sieht es das Elfte Sozialgesetzbuch vor, als Gewinne einbehalten werden.
Weisen die Kassen einem Betreiber nach, dass er absichtlich weniger Geld für Pflegepersonal ausgegeben hat, oder bleiben Stellen sehr lange unbesetzt, dürfen Leistungskürzungen verlangt werden. Doch dem Umfang der Kürzungen müssen Betreiber, Kassen und Sozialhilfeträger gleichermaßen zustimmen, sonst entscheidet eine Schiedsstelle. Der ausgehandelte Betrag sollte dann an die Bewohner zurückgezahlt werden.
In der Praxis passiert das nur sehr selten. Sozialhilfeträger wie die Berliner Gesundheitsverwaltung kritisieren das Verfahren ebenso wie die Pflegekassen als aufwändig und bürokratisch. "Deshalb sehen wir gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf," sagt Kreutzer von der AOK Nordost. "Pflegekassen müssen Vergütungskürzungen bei nachgewiesener Personalunterdeckung schneller, rechtssicherer und mit realistischen Nachweisanforderungen durchsetzen können."
Das Bundesgesundheitsministerium sieht nach Angaben einer Sprecherin "keinen Änderungsbedarf". Sie weist in einer schriftlichen Stellungnahme aber auch darauf hin, dass dem Sozialgesetzbuch entsprechend "bei einem planmäßigen und zielgerichteten Verstoß des Trägers der Einrichtung gegen seine Verpflichtung" der Versorgungsvertrag gekündigt werden kann. In diesem Fall hätten die Pflegekassen durchaus die Möglichkeit, "einem betrügerischen Handeln notfalls mit der gebotenen Schärfe entgegenzutreten."
Diese Möglichkeit gibt es nach Ansicht der AOK Nordost allerdings nur theoretisch. Wegen des aktuellen Mangels an Heimplätzen sei es praktisch unmöglich, Pflegeverträge zu kündigen, da die betroffenen Heimbewohner weiter versorgt werden müssten. Außerdem bestehe eine hohe rechtliche Hürde darin, den Heimbetreibern schlechte Qualität nachzuweisen.
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Datum: 02.07.2026 - 05:00 Uhr
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