BDZV und MVFP begrüßen EuGH-Urteil im Wettbewerbsverfahren Google Android
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(ots) - Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen das heutige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2022/bdzv-und-mvfp-begruessen-historisches-gerichtsurteil-im-wettbewerbsverfahren-gegen-google?sword_list%5B0%5D=google&sword_list%5B1%5D=shopping) im Wettbewerbsverfahren "Google Android". Der EuGH hat das Rechtsmittel von Google und Alphabet vollständig zurückgewiesen und damit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) sowie die von der Europäischen Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von über 4 Milliarden Euro bestätigt.
BDZV und MVFP (zuvor VDZ) unterstützten die Europäische Kommission bereits im Verfahren vor dem Gericht als Streithelfer und verteidigten das Urteil auch im Rechtsmittelverfahren vor dem Gerichtshof. Sie waren auch bereits im Kommissionsverfahren aktiv beteiligt.
Grundsatzentscheidung für den Wettbewerb in digitalen Märkten
Mit dem heutigen Urteil bestätigt der EuGH, dass Google seine beherrschende Stellung missbräuchlich dazu nutzte, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine, der Google-Suche, sowie des Chrome-Browsers, in dem diese voreingestellt ist, über das Android-Ökosystem abzusichern. Der EuGH spricht von einem "absichtlichen" Missbrauch von Marktmacht, in voller Kenntnis seiner negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2018 untersagte dem digitalen Torwächter wettbewerbswidrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Smartphone-Betriebssystems Android und verhängte wegen des Missbrauchs von Marktmacht ein Rekordbußgeld in Höhe von über 4 Milliarden Euro. Die verschiedenen, sich gegenseitig verstärkenden und nun rechtskräftig als wettbewerbswidrig eingestuften Verhaltensweisen von Google haben konkurrierenden Suchmaschinen, Browsern und Smartphone-Betriebssystemen den Zugang zum Markt erheblich erschwert und dadurch Verbraucher geschädigt.
Der Gerichtshof entwickelt mit dem heutigen Urteil zugleich die Rechtsprechung zum Missbrauch von Marktmacht auf digitalen Plattformmärkten weiter. Mit diesen Klarstellungen stärkt der Gerichtshof die Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts auf digitale Plattformmärkte und schafft wichtige Orientierung für zukünftige Missbrauchsverfahren.
"Mit der heutigen Entscheidung bestätigt der EuGH, dass Google seine Marktmacht im digitalen Android-Ökosystem über Jahre missbrauchte, indem es Gerätehersteller und Mobilfunknetzbetreiber u.a. dazu verpflichtete, seine eigenen Apps auf allen Android-Geräten vorzuinstallieren. Dabei hebt der Gerichtshof die Besonderheiten digitaler Märkte bei dem Nachweis eines Missbrauchs einer beherrschenden Stellung hervor und betont insbesondere, dass nicht in jedem Fall die Eignung zur Verdrängung ebenso leistungsfähiger Wettbewerber nachgewiesen werden müsse", erklären BDZV und MVFP. "Das Urteil ist ein entscheidender Präzedenzfall für den Schutz vor missbräuchlichen Hebelungs- und Zwangskoppelungspraktiken großer Digitalkonzerne und dürfte auch für zukünftige Fälle, etwa im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, erhebliche Bedeutung haben", so die Verbände weiter.
Für Presseverleger ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung der Medienpluralität und des freien und fairen Wettbewerbs im digitalen Raum. Für Verbraucherinnen und Verbraucher trägt die Entscheidung zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu verlässlichen Informationsquellen bei.
Hintergrund
Die Europäische Kommission stellte im Jahr 2018 fest, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, indem das Unternehmen Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern verschiedene vertragliche Beschränkungen auferlegte, um die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu sichern. Das Gericht bestätigte diese Feststellungen im Jahr 2022 weitgehend und reduzierte die Geldbuße um 200 Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro. Mit dem heutigen Urteil weist der EuGH das gegen das EuG-Urteil eingelegte Rechtsmittel von Google und Alphabet vollständig zurück.
Die Verbände wurden von der auf Kartellrecht und Digitalregulierung spezialisierten Kanzlei Geradin Partners vertreten. Das Gericht bestätigte diese Feststellungen im Jahr 2022 weitgehend und reduzierte die Geldbuße um 200 Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro. (https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2022/bdzv-und-mvfp-begruessen-historisches-gerichtsurteil-im-wettbewerbsverfahren-gegen-google?sword_list%5B0%5D=google&sword_list%5B1%5D=shopping)
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Datum: 02.07.2026 - 17:19 Uhr
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