Justiz in Hamburg „…denn sie wissen nicht, was sie schreiben“
ID: 2260853
Sicherlich kommt einem dieses Zitat nicht unbekannt vor. Richtig, es ist abgewandelt von dem berühmten Filmtitel, „…denn sie wissen nicht, was sie tun“, mit dem legendären James Dean in der Hauptrolle. Der guten Ordnung halber, sei aber noch erwähnt, dass der eigentliche Ursprung des Satzes das Lukasevangelium (Lk 23,34) ist, als Jesus am Kreuz seinen Vater um Vergebung für seine Peiniger bittet.
Ähnliches mag auch mancher Verfahrensbeteiligter an Hamburger Amtsgerichten erleben.
Ähnliches mag auch mancher Verfahrensbeteiligter an Hamburger Amtsgerichten erleben.
So verfassen Bedienstete, Richterinnen und Richter, zum Beispiel am Amtsgericht Hamburg-Barmbek, scheinbar allerlei schwer Nachvollziehbares in ihren Schreiben und Beschlüssen und richten damit zum Teil großen Schaden am Ansehen der Justiz und bei Verfahrensbeteiligten an.
Nachfolgend mal ein paar Beispiele von dokumentierten Aussagen Justizbediensteter der Hamburger Justiz, die „im Namen des Volkes“ handeln sollten und dafür von Betroffenen, Verfahrensbeteiligten, Bürgern und Steuerzahlern ihre großzügige Beamtenbesoldung und spätere, genauso großzügige Pension bis ans Lebensende, stets pünktlich beziehen:
Präsidialrichterin Dr. Anna-Lisa Benkhoff: „... Ihren Weg, durch Drohungen mit Strafanzeigen...“
Rechtlich zulässige Wege als „Drohung“ (StGB § 240 oder 241) zu bezeichnen, könnte durchaus Zweifel darüber aufkommen lassen, welche fachliche Kompetenz oder welches Verhältnis die Verfasserin zu unserem Rechtsstaat haben mag.
Amtsgerichtsdirektor Roger Dubbel-Kristen: „... negativ rezensieren, ist mir dies, mit Verlaub, ziemlich egal.“
Hier nimmt er Stellung, zu den, seit Jahren vorhandenen, unendlich vielen negativen Bewertungen und Rezensionen über das, von ihm seit 19 Jahren geführte Amtsgericht, das Verhalten seiner Dienstuntergebenen und der Verfahrensführung, ohne auch nur zu berücksichtigen, wer seinen Bediensteten und ihm ein angenehmes Leben finanziert.
In der Bewertung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, in der unter anderem die funktionelle Zuständigkeit seiner Rechtspflegerin, Frau Julia L. gerügt wird, schreibt er: „Ihre, aus der Luft gegriffenen Unterstellungen.... und.. liegen sie.. grundlegend falsch.“
Drei Monate später wird per richterlichem Beschluss an dem von ihm geleiteten Amtsgericht die funktionelle Unzuständigkeit der besagten Rechtspflegerin bestätigt und der Beschluss der Rechtspflegerin aufgehoben.
Herr Dubbel-Kristen bewertete die Beschwerde, diktierte seine Antwort ab und gab sie noch am selben Tage in den Versand, ohne jedoch jegliche Belege und Tatsachen zu würdigen.
Amtsrichter Dr. Rainer Patett: In einer Beschlussbegründung wird der Antrag eines Beteiligten unter Hinweis auf eine Sache aus dem Juli 2025 zurückgewiesen. Die Antragsergänzungen, sowie sämtliche Belege und zugehörige Korrespondenz, bezog sich jedoch auf eine Antrags-Sache aus dem November 2025. Dies hat er offenbar glatt übersehen und gewährte auch anschließend dem Antragsteller, auch auf mehrfachen Antrag hin, keine weitere Akteneinsicht mehr.
Amtsrichterin Dr. Antje Brämer: Im Januar 2026 schrieb sie, einer Beschwerde werde nicht abgeholfen und dass verfügt wurde, die Akten würden dem OLG vorgelegt. Bei Akteneinsichtnahme im April 2026 konnte festgestellt werden, dass diese Behauptung unwahr war. Auch diese Verfügung war in der Akte nicht vorhanden und das OLG hat tatsächlich nicht die Akten erhalten.
In diesem Schriftsatz führte sie für das Nichtabhelfen einer Beschwerde eine Begründung mit Bezug auf einen OLG-Beschluss an, der sich auf die, durch den Erblasser festgelegte Testamentsvollstreckung bezieht. Nicht zur Kenntnis genommen hat Frau Dr. Brämer, dass es sich bei der Beschwerde um eine, durch ihr Gericht ausgewählte Testamentsvollstreckung handelte, die sich später auch als unseriös herausstellte. Somit wurden „Äpfel mit Birnen“ verglichen.
Dieser Bescheid, aus dem Januar 2026, wurde durch sie nie dem betreffenden Verfahrensbeteiligten zugestellt. Über einen Monat später erhielt der Betroffene diesen erst als Anlage in einem anderen Verfahren von einem anderen Gericht. Frau Dr. Brämer ist, wie ihre Vorgängerin an diesem Gericht, die Rechtspflegerin Frau Julia L., in der betreffenden Sache nicht mehr zuständig.
Urkundsbeamtin Dw…, Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Am 20.11.2025 versandte sie einen Brief an einen Verfahrensbeteiligten, mit dem Hinweis: „Leider kann eine Bearbeitung Ihres Schreibens vom 14.11. 2025 von hier nicht erfolgen.“ Bezug genommen wird auf die zusätzliche Übersendung des Schreibens per Mail. Tatsächlich lag, laut Empfangsbestätigung, der Bediensteten dieses Schreiben bereits drei Tage vorher in Schriftform per Post vor.
Dieselbe Bedienstete schrieb am 16.12.2025: „Die Akten werden dem, für die Entscheidung über die Beschwerde zuständigen OLG vorgelegt.“
Tatsächlich war auch diese Behauptung unwahr und bei späteren Akteneinsichtnahmen befand sich keinerlei Hinweis auf den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung.
Die Frage, ob es an diesem Amtsgericht eine „Beauftragte für Desinformation und Fake News gegenüber Verfahrensbeteiligten“ gibt, scheint nicht abwegig.
Die Folgen solchen Fehlverhaltens sind unnötige, zusätzliche Verwaltungsakte zu Lasten der Betroffenen und Verfahrensbeteiligten, aber auch der Effizienz und der Kosten der Justiz für den Steuerzahler. Verglichen mit der freien Wirtschaft wäre es z B. so, als würden Ingenieure immer wieder Fehler in ihren Konstruktionen verursachen und diese ständig, zu Lasten der Effizienz und der Kosten des Betriebes, nachbessern müssen.
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Datum: 07.07.2026 - 20:08 Uhr
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Freigabedatum: 07.07.2026
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