DJV fordert Freispruch im Dresdner Journalistenprozess
ID: 234129
Datt und Arndt Ginzel hat der Deutsche Journalisten-Verband
Freispruch für beide Angeklagten gefordert. "Eine Verurteilung der
beiden Journalisten würde den Rechtsstaat beschädigen und die
Pressefreiheit verletzen", betonte die stellvertretende
Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. "Das Verfahren war und ist in
unseren Augen der Versuch der Einschüchterung von investigativ
recherchierenden Journalisten."
Hintergrund: Bereits seit dem 1. April läuft am Amtsgericht
Dresden das Strafverfahren wegen zweier Veröffentlichungen zum Thema
"Sachsensumpf" im Spiegel und bei Zeit-online. Die Klageschrift zielt
nicht auf den Kern der Beiträge. Vielmehr wurden eher nebensächliche
einzelne Formulierungen und im Artikel von Zeit online aufgeworfene
Fragen für eine Anklage wegen falscher, ehrverletzender
Tatsachenbehauptung, übler Nachrede und Verleumdung herangezogen. Der
DJV Landesverband Sachsen unterstützt die beiden freien Journalisten
juristisch.
Die Beweisanträge der beiden Journalisten, die diese am letzten
Verhandlungstag stellten, sind abgewiesen worden. Dass das Urteil am
morgigen Mittwoch fällt, wird von Beobachtern für möglich gehalten.
"Eine Verurteilung wäre nicht nachvollziehbar", erklärte Ulrike
Kaiser. "Im Prozess wurde durch Zeugenaussagen und Akten, die durch
die Angeklagten eingeführt wurden, erwiesen, dass es die im Bericht
aufgezeigten Unstimmigkeiten tatsächlich gab." Zeugen hätten zudem
bestätigt, dass die angeklagten Kollegen lediglich die
Rechercheergebnisse für den Spiegel geliefert, mit der Formulierung
des Artikels selbst aber nichts zu tun hatten und auch das Manuskript
vor der Veröffentlichung nicht zu Gesicht bekamen.
Vom Landtagsuntersuchungsausschuss in Sachen "Sachsensumpf"
erwartet der DJV, dass er den "Dresdner Journalistenprozess" mit all
seinen Merkwürdigkeiten in gebührendem Maße in seine Arbeit
einbezieht. Es sollte auch die mögliche Einflussnahme von
Landesbehörden auf das Strafverfahren gegen die beiden freien
Journalisten aufgeklärt werden.
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Datum: 27.07.2010 - 14:48 Uhr
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