Restrukturierungsgesetz ist weiterer Meilenstein der Finanzmarktregulierung
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Restrukturierungsgesetz ist weiterer Meilenstein der Finanzmarktregulierung
Kabinett beschließt Regierungsentwurf zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten
Zur heutigen Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) im Bundeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:
Das Restrukturierungsgesetz setzt einen weiteren Meilenstein für einen festen Ordnungsrahmen der Finanzmärkte, den uns unser Leitbild, die Soziale Marktwirtschaft vorgibt. Banken werden in Zukunft abgewickelt oder restrukturiert werden können.
Unsicherheit bei Schieflagen von Banken wie in der vergangenen Finanzmarktkrise soll ein zweistufiges Sanierungs- und Reorganisationsverfahren vermeiden. Um ein schnelles Handeln zu ermöglichen, wird im Kreditwesengesetz ein hoheitliches Eingriffsverfahren seitens der Aufsichtsbehörde etabliert.
Außerdem soll der Einführung einer Sonderabgabe für alle Kreditinstitute, der Bankenabgabe, und der Errichtung eines Restrukturierungsfonds der Finanzmarkt zukünftige Krisensituationen selbst meistern. Auf den Steuerzahler darf in Krisen nicht mehr zurückgegriffen werden.
Die Bankabgabe muss für alle Banken gelten, denn der gesamte Bankenmarkt hat ausnahmslos von den Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert. Zugleich diszipliniert die Bankenabgabe. Spekulatives Handeln wird verteuert und dadurch weniger attraktiv.
CDU und CSU sind mit ihren Beschlüssen zur Finanzmarktregulierung internationales Vorbild.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 25.08.2010 - 14:16 Uhr
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