Einigung über Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ist zu begrüßen
ID: 248182
Einigung über Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ist zu begrüßen
Anlässlich der heute von BMI und BMJ vorgestellten Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff MdB:
Die heute vom Bundesminister des Innern und der Bundesministerin der Justiz vorgestellten Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung sind zu begrüßen. Endlich ist es gelungen, hier zu einer tragfähigen und akzeptablen Lösung zu kommen.
Besonders begrüßenswert ist der Umstand, dass für die Straftäter, die bereits straffällig geworden sind, das von den Rechtspolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von Anfang an geforderte Konzept der Sicherungsunterbringung im Wesentlichen durchgesetzt werden konnte. Damit kann es nunmehr hoffentlich gelingen, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entstandene Schutzlücken soweit wie möglich zu schließen.
Die Koalition hat damit erneut in einer wichtigen und schwierigen Frage Handlungsfähigkeit bewiesen. Die Koalitionsfraktionen werden die Gesetzesberatungen in der gebotenen Eile und mit der notwendigen Sorgfalt betreiben.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.08.2010 - 21:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 248182
Anzahl Zeichen: 1708
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 288 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Einigung über Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ist zu begrüßen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).