juravendis Rechtsanwälte ++ BGH entscheidet über Funktionsarzneimittel

juravendis Rechtsanwälte ++ BGH entscheidet über Funktionsarzneimittel

ID: 253438

Urteil des BGH zur korrekten Bezeichnung von Lebensmitteln mit pharmakologischer Wirkung



www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 1. Juli 2010 (I ZR 19/08) entschieden, dass Produkte, die ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung haben, als Funktionsarzneimittel anzusehen sind.

Dieser Richterspruch betrifft Produkte dann, wenn davon auszugehen ist, dass die aufgenommene Menge, ab der eine pharmakologische Wirkung einsetzt, durch Einhaltung normaler Verzehrgewohnheiten erreicht wird. Zudem führt das Gericht weiter aus, dass „eine auf dem Produkt angegebene Empfehlung, (…) täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (aufzunehmen) einer Einordnung als Funktionsarzneimittel auch dann nicht entgegen steht, wenn diese Menge noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologische Wirkung nachgewiesen ist.“

Vorausgegangen war dem Urteil des BGH ein Rechtsstreit vor dem Landgericht (LG) Köln, der in der Berufung schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gelandet ist. Die Revision der Klägerin vor dem BGH hatte letztendlich Erfolg.

Beide Parteien vertreiben Erzeugnisse, deren Bestandteil Trockenextrakt der Ginkgo-biloba-Pflanze ist. Die Klägerin hatte darauf geklagt, dass es der Beklagten verboten werde, ein Lebensmittel in den geschäftlichen Verkehr zum Zweck des Wettbewerbs zu bringen, das als „Carpe Diem Ginkgo“ und / oder „Ginkgo“ bezeichnet wird. Zudem war auf dem Etikett neben den Inhaltsstoffen (u.a. Ginkgo-Extrakt) auch eine Verzehrempfehlung (ein bis zwei Gläser täglich) aufgedruckt.
Das LG Köln gab der Klägerin Recht und untersagte die weitere In-Verkehr-Bringung des Produkts, während das OLG Köln das Urteil zurückwies und der Beklagten Recht zusprach.

Der BGH schließlich hat der Revision der Klägerin stattgegeben und das Urteil des OLG Köln aufgehoben. Laut BGH kann aufgrund der Lebenserfahrung nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verbraucher nicht an die Verzehrmenge halten und somit mehr als die empfohlene Tagesmenge des Getränks konsumieren. Zudem sei die Angabe „ein bis zwei Gläser täglich“ äußerst vage und in keinster Weise eine präzise Angabe (Füllmenge / Liter-, bzw. Milliliterangabe).



Letztendlich „kann die Verzehrempfehlung der Beklagten nicht dahin verstanden werden, sie enthalte eine solche Begrenzung auf eine bestimmte Trinkmenge, dass die Tagesdosis von 100 mg Ginkgo-Extrakt nicht überschritten werde, so kann die pharmakologische Wirkung des Produkts der Beklagten nicht verneint werden.“

So zeigt dieses Urteil wieder einmal, dass im Umgang mit Lebensmitteln bei der Beschreibung selbiger höchste Präzision und Genauigkeit gefragt ist. Der Dschungel an Gesetzes- und anderen Vorschriften für Lebensmittel (im Übrigen auch Futtermittel) ist sehr dicht und Abmahnungen im Falle eines unvorsichtigen Handelns können leicht die Folgen sein.

Nähere Informationen zum Lebensmittelrecht und den Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten unter www.juravendis.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.Fachmann24.de - Ihre Internetagentur ++ Fachmann24.de ist ein neues Projekt der inhabergeführte Agentur B&B Consulting GbR mit den Schwerpunkten Consulting, Marketing, Design, Pressearbeit und Internet. Obwohl im Portfolio eine Vielzahl von Portalen mit mehreren 10.000 Besuchern pro Tag und einem Gesamtumsatz von knapp 100 Millionen Euro im Jahr betreut wurden, liegt das Augenmerk dieses Dienstleistungsangebotes auf innovativen Unternehmensgründern, Selbständigen und Kleinunternehmen welche den Schritt in den Mittelstand konsequent und zielorientiert planen und umsetzen.



Leseranfragen:

medivendis.de
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
08106-37789-0
08106-37789-29
http://www.medivendis.de



PresseKontakt / Agentur:

medivendis.de
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
08106-37789-0
08106-37789-29
http://www.medivendis.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Robl: Bauwirtschaft begrüßt Bekenntnis zur energetischen Gebäudesanierung im Energiekonzept der Bundesregierung BDEW zum Energiekonzept der Bundesregierung: Offene Fragen müssen jetzt rasch geklärt werden / Hildegard Müller: Diskussion um Wettbewerb und KWK kommt bislang zu kurz
Bereitgestellt von Benutzer: Pinkelprinz
Datum: 07.09.2010 - 13:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 253438
Anzahl Zeichen: 3095

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Hansel
Stadt:

80801 München


Telefon: +49 8106 377 89 0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 486 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"juravendis Rechtsanwälte ++ BGH entscheidet über Funktionsarzneimittel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

juravendis Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von juravendis Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z