Staatliches Glücksspielmonopol gestärkt / Paritätischer Wohlfahrtsverband begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs
ID: 254868
Stärkung des staatlichen Glücksspielsmonopols begrüßte der
Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielmonopol. Der Verband fordert
Bundeswirtschaftsminister Brüderle auf, nun umgehend die vom Gericht
angemahnten Regelungen für die Glücksspielautomaten vorzulegen.
"Der deutsche Weg, die Spielsucht über ein staatliches
Glückspielmonopol einzudämmen, sei nun auch endlich europarechtlich
abgesichert", erklärt Verbandsgeschäftsführer Werner Hesse. Der
Europäische Gerichtshof habe nicht nur die nationale Souveränität auf
diesem Feld bestärkt, sondern das deutsche Glücksspielmonopol im
Grundsatz ausdrücklich zugelassen. Die Kritik der Richter, dass
Ausnahmen für Automatenaufsteller oder im Bereich der Sportwetten
nicht nachvollziehbar seien, werde vom Verband ausdrücklich geteilt.
"Wenn der Gerichtshof hier einen Handlungsbedarf der Bundesregierung
gerade mit Blick auf die Glückspielautomaten und ausländische
Wettanbieter feststellt, können wir dies nur unterstützen", erklärt
Hesse. "Das Suchtpotential von Geldspielautomaten ist unvergleichbar
höher als von Lotterien. Der Bundeswirtschaftsminister ist nun in der
Pflicht, diesen Bereich im Sinne des staatlichen Glücksspielmonopols
zu regeln."
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,
Tel. 030/24 636 305,
pr@paritaet.org
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.09.2010 - 12:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 254868
Anzahl Zeichen: 1596
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Staatliches Glücksspielmonopol gestärkt / Paritätischer Wohlfahrtsverband begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Parit (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).