Hartz-IV Empfänger:Übernahme der Kosten für Klassenfahrt?
Ob die ARGE die Kosten für die Klassenfahrt eines Kindesübernehmen muss, richtet sich nach der Dauer. Schlecht sieht es bei einem eintägigen Ausflug aus.
Die Richter des Bundessozialgerichtes stellten in ihrem Urteil vom 23.03.2010 zunächst einmal fest, dass die Kosten für einen eintägige Klassenfahrt nicht von der ARGE übernommen werden können. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II, wonach die Mehrtägigkeit eindeutig die Voraussetzung für die Berücksichtigung dieser Ausgabe ist. Hingegen reicht es für die Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt aus, dass der Betroffene bereits laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht und auf diese Form der Unterstützung angewiesen ist. Diese braucht nicht gesondert beantragt werden. Von daher spielt es keine Rolle, wenn ein Hartz-IV Empfänger erst nachträglich diese Ausgaben geltend macht.
Das Aktenzeichen dieser Entscheidung lautet: B 14 AS 6/09 R.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über JuraForum.de
Das JuraForum.de ist mit über 1 Mio. Visits pro Monat eine der großen deutschen Webseiten zum Thema Recht. Die 2003 gegründete Webseite bietet neben einem Suchservice für Rechts- und Fachanwälte aktuelle Rechtsnews und Ratgeber, eine umfangreiche Urteils- und Gesetzesdatenbank, ein Rechtslexikon der wichtigsten Rechtsbegriffe sowie als Herzstück über 100 Rechtsforen.
Sie können diesen Artikel mit Quelllink auf JuraForum.de auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
JuraForum.de
Sebastian Einbock
Prinzenstr. 1
30159
Hannover
info(at)juraforum.de
0511-47397780
http://www.juraforum.de
Datum: 15.09.2010 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 258158
Anzahl Zeichen: 1450
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sebastian Einbock
Stadt:
Hannover
Telefon: 0511-47397780
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 454 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hartz-IV Empfänger:Übernahme der Kosten für Klassenfahrt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
JuraForum.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).