Vierter Tätigkeitsbericht des Presserats
zum Datenschutz in Redaktionen veröffentlicht
ID: 262110
Der Deutsche Presserat hat seinen vierten Tätigkeitsbericht zum
Redaktionsdatenschutz heute in Berlin veröffentlicht. Hierin
dokumentiert er die in den vergangenen zwei Jahren (Januar 2008 bis
Januar 2010) bearbeiteten Beschwerden und gibt Einblicke in die
Arbeit des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz. Erstmals
enthält der Tätigkeitsbericht dokumentierte Beschwerden über Print-
und Online-Berichterstattungen.
Seit 2001 hat der Presserat zusätzlich zu seinen bisherigen
Aufgaben die freiwillige Selbstkontrolle für den Bereich des
Datenschutzes in Redaktionen übernommen. Im Abstand von zwei Jahren
erscheint hierzu ein Tätigkeitsbericht.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, nimmt den Presserat für den Umgang der Presse
mit Online-Archiven in die Verantwortung: "Die Art und Weise, in der
es gelingt, das Persönlichkeitsrecht und das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der von der Presseberichterstattung
betroffenen Personen in freier Selbstbeschränkung zu wahren, wird
auch künftig für den Erfolg und die Akzeptanz des
Redaktionsdatenschutzes von zentraler Bedeutung sein. Die
Bereitschaft und Offenheit im Umgang mit Beschwerden Betroffener
gegen eine persönliche Darstellung in archivierten Presseberichten
stellen daher gerade in Zukunft eine wichtige Herausforderung für
alle im Redaktionsdatenschutz Tätigen dar."
Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und der
Pressekodex, der bereits seit 2001 zusätzliche
Datenschutzbestimmungen enthält, vervollständigen den
Tätigkeitsbericht, der im Internet zum Download bereitsteht:
http://www.presserat.info/service/downloads.html
Ansprechpartner für die Presse: Janina Führ, Tel. 030-367007-0
Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax: 030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de
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Datum: 22.09.2010 - 13:08 Uhr
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