Restrukturierungsgesetz zieht Finanzmarkt zur Verantwortung
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Restrukturierungsgesetz zieht Finanzmarkt zur Verantwortung
Der Bundestag debattiert heute in 1. Lesung das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz). Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg:
Die Erfahrungen der weltweiten Finanzkrise haben deutlich gemacht: Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen nicht aus, um systemrelevante Banken entweder Finanzmarkt angemessen zu restrukturieren oder geordnet abzuwickeln.
Um in Zukunft Krisen dieser Art präventiv begegnen zu können und im Krisenfall handlungsfähig zu sein, verändern wir den rechtlichen und institutionellen Rahmen. Ziel des Restrukturierungsgesetzes ist, die Schieflage einer systemrelevanten Bank künftig bewältigen zu können ohne das Finanzsystems zu gefährden.
Zugleich ziehen wir den Finanzmarkt mit der Bankenabgabe zur Verantwortung. Die Bankenabgabe stabilisiert und diszipliniert den Finanzmarkt, sie schont zugleich den Steuerzahler. Denn in Zukunft muss der Finanzmarkt in Schieflagen selbst eingreifen. Hiervon profitiert der gesamte Bankenmarkt. Daher müssen auch alle angemessen zum Aufbau des Rettungsfonds beitragen.
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Datum: 01.10.2010 - 21:16 Uhr
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