Bundesregierung beschließt Änderungen im Ausländer- und Asylrecht
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Bundesregierung beschließt Änderungen im Ausländer- und Asylrecht
Mit diesem Gesetzentwurf werden mehrere aufenthaltsrechtliche und integrationspolitische Vorhaben umgesetzt, auf die sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag geeinigt haben.
Den Schwerpunkt bilden verbesserte Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat. Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. de Maizière: "Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernst zu nehmendes Problem, das in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist. Um Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht zu ächten, wird ein eigener Straftatbestand geschaffen. Damit treten wir gleichzeitig der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen."
Zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung ausländischer Opfer von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren und nach der Zwangsheirat an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wurden, sieht der Entwurf die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts vor. Voraussetzung für dieses Wiederkehrrecht ist eine starke Vorintegration in Deutschland oder eine positive Integrationsprognose.
Schließlich wird die Antragsfrist zur Aufhebung einer Zwangsehe verlängert.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf dient des weiteren der Bekämpfung des aufenthaltsrechtlichen Problems der Eingehung einer Ehe ausschließlich zu dem Zweck, einen Aufenthaltstitel zu erlangen (sog. Scheinehe). "Um den Anreiz zur Schließung von Scheinehen zu reduzieren und die Wahrscheinlichkeit für die Aufdeckung einer Scheinehe zu erhöhen, verlängern wir die Mindestbestandszeit einer Ehe, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, von zwei auf drei Jahren.", so der Bundesinnenminister am Mittwoch in Berlin.
Die Regelungen für die räumliche Beschränkung von Asylbewerbern und Geduldeten werden gelockert, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder eines Studiums bzw. den Schulbesuch zu erleichtern.
Schließlich enthält der Entwurf Regelungen, die die Kontrolle der Einhaltung von Integrationsverpflichtungen verbessern sollen. So wird die Verpflichtung der Ausländerbehörden ausdrücklich normiert, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Außerdem werden in dem Entwurf Datenübermittlungsregelungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Integrationsmaßnahmen gesetzlich geregelt.
Bundesinnenminister de Maizière erklärt in diesem Zusammenhang: "Deutsche Sprachkenntnisse und Alltagswissen sowie Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration von Ausländern in Deutschland. Diese Kenntnisse werden in Integrationskursen vermittelt, deren Besuch unter den in § 44a Aufenthaltsgesetz genannten Voraussetzungen für Zuwanderer verpflichtend ist. Die Verletzung dieser Pflicht kann aufenthaltsrechtliche Sanktionen bis hin zur Ablehnung von Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach sich ziehen. Die heute von der Bundesregierung beschlossenen gesetzlichen Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Sanktionsmöglichkeiten in Zukunft noch konsequenter angewendet werden."
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de.
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Datum: 27.10.2010 - 12:45 Uhr
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