Steuererklärung für zwei Jahre: ?Gut gemeint, aber nicht gut?
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Steuererklärung für zwei Jahre: "Gut gemeint, aber nicht gut"
Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Aufwand für die Steuerzahler ist sogar noch größer als zuvor
Der Vorschlag der Bundesregierung, dass Bürger künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen, ist nur auf den ersten Blick eine Erleichterung für den Bürger. "Die Zwei-Jahres-Erklärung klingt gut, in ihren praktischen Anwendungen ist sie aber nicht zu Ende gedacht", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. "Unter dem Strich wird der Aufwand für Steuerzahler sogar größer als zuvor."
Darüber hinaus müssten Bürger ihre Unterlagen für zwei Jahre zusammentragen und länger zurückliegende Sachverhalte nachvollziehen. Angesichts zahlreicher Änderungen in den Steuergesetzen müssten Bürger, Sachbearbeiter der Finanzverwaltung und Steuerberater das geltende Recht für mehrere zurückliegende Jahre beherrschen und anwenden. Viele Beschäftigte rechneten mit einer jährlichen Steuerrückzahlung. Die Erstattung würde sich mit einem Zwei-Jahres-Rhythmus um ein Jahr verzögern oder müsste mit erheblichem bürokratischen Aufwand zunächst als Abschlagszahlung geleistet werden. Schließlich erforderte eine solche Neuregelung viele Ausnahmen: Für Selbstständige und Unternehmen ließe sie sich nicht umsetzen. "Von einem insgesamt halbierten Aufwand könnte bei einer Zwei-Jahres-Veranlagung keine Rede sein." Gut gemeint, aber nicht gut, so das Fazit des Ministers.
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Datum: 27.10.2010 - 14:15 Uhr
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