NRW will Lücken im Übernahmerecht schließen

NRW will Lücken im Übernahmerecht schließen

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NRW will Lücken im Übernahmerecht schließen. Voigtsberger: "Wir brauchen für unsere Unternehmen und Beschäftigten vergleichbares Schutzniveau wie andere EU-Staaten."



(pressrelations) - Berlin. Um Unternehmen wie Hochtief besser vor feindlichen Übernahmen zu schützen, will Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger Lücken im Übernahmerecht schließen. Dazu hat Voigtsberger am Freitag (5. November) einen Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bundesrat eingebracht, das Wertpapier- und Übernahmegesetz entsprechend zu ergänzen.

"Die Auseinandersetzungen um die geplante Übernahme des Baukonzerns Hochtief AG haben deutlich gemacht, dass die geltenden Regelungen des deutschen Übernahmerechts im Vergleich zur Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten unzureichenden Schutz vor feindlichen Übernahmen bieten", sagte Voigtsberger im Bundesrat. "Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hält es deshalb für dringend geboten, die Schutzlücke zu schließen."

Voigtsberger: "Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir das deutsche Übernahmerecht auf das Schutzniveau anderer EU-Staaten heben. Damit sorgen wir für wirksamen Aktionärsschutz und dafür, dass die deutschen Unternehmen im Wettbewerb mit den europäischen Konkurrenten keinen Nachteilen ausgesetzt sind." Ziel der Neuregelung sei es auch, für die von einer feindlichen Übernahme betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.

Bislang können Bieter, die ein Übernahmeangebot abgegeben haben, und einen Stimmrechtsanteil von mehr als 30 Prozent an einem Unternehmen erworben hatten, beliebig viele Anteile hinzuerwerben, ohne zu weiteren förmlichen Übernahmeangeboten verpflichtet zu sein. "Damit ist es möglich und ganz legal, den mit dem Pflichtangebot beabsichtigten Schutz der übrigen Aktionäre zu unterlaufen", so Voigtsberger.

Die von NRW eingebrachte Ergänzung des Übernahmegesetzes sieht vor, dass Bieter, die mehr als 30 Prozent der Stimmrechtsanteile erworben haben, den Aktionären jeweils ein Übernahmeangebot unterbreiten müssen, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten zwei oder mehr Prozent hinzuerwerben.




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Datum: 05.11.2010 - 17:45 Uhr
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