Gesetzentwurf verbessert nachhaltig den Kinderschutz

Gesetzentwurf verbessert nachhaltig den Kinderschutz

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Gesetzentwurf verbessert nachhaltig den Kinderschutz



(pressrelations) - nd rückt stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit

Am 14. Dezember 2010 hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ? das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ? vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:

"Der Gesetzentwurf verbessert nachhaltig den Kinderschutz in Deutschland: Das Kind rückt stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.Die Erfahrungen zeigen, dass auf verschiedenen Feldern des Kinderschutzes Handlungsbedarf besteht. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP daher darauf verständigt, ein wirksames Kinderschutzgesetz, das auch präventive Maßnahmen vorsieht, auf den Weg zu bringen. Der heute von Bundesfamilienministerin Schröder vorgestellte Referentenentwurf setzt diesen Auftrag um. Der Ausbau der frühen Hilfen stellt eine entscheidende Verbesserung dar: Die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Dadurch werden junge Eltern ermutigt, in einer für die Kindesentwicklung zentralen Phase Hilfen zum Aufbau einer förderlichen Eltern-Kind-Beziehung in Anspruch zu nehmen. Der geplante Einsatz von Familienhebammen, für die das Bundesfamilienministerium 30 Millionen Euro pro Jahr ab 2012 bereitstellt, flankiert diesen Ansatz. Zu begrüßen ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter, um das so genannte Jugendamt-Hopping zu verhindern. Damit sind Eltern gemeint, die sich durch Wohnungswechsel dem Kontakt mit den Behörden entziehen wollen. Darüber hinaus ist es gelungen, im Gesetzentwurf zentrale Zwischenergebnisse der Beratungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" aufzugreifen. So werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Evaluation fachlicher Standards in Form von Handlungsleitlinien und Qualitätskriterien verpflichtet. Außerdem sieht der Entwurf erweiterte Führungszeugnisse für alle hauptamtlich in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal in Jugendeinrichtungen vor. All diese Maßnahmen führen zu einer deutlichen Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland."




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Datum: 14.12.2010 - 15:15 Uhr
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