Schlupfloch für Lohndrückerei erkannt und geschlossen
ID: 315987
Schlupfloch für Lohndrückerei erkannt und geschlossen
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch in der Arbeitnehmerüberlassung beschlossen, Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß:
"Problem erkannt ? Problem gebannt" ? dieser Devise folgend hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des "Drehtüreffekts" durch Missbrauch von Leiharbeit vorgelegt. Die Initiative der Bundesarbeitsministerin richtet sich gegen die Strategie von Unternehmen, Beschäftigte zu entlassen und dann als Leiharbeitnehmer zu niedrigeren Löhnen wieder im selben Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu beschäftigen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen fairen Lohn. "Tricksereien", mit denen sie um ein angemessenes Arbeitsentgelt gebracht werden, dürfen nicht geduldet werden. Damit werden die Beschäftigten geschädigt und ihre Arbeitsleistung missachtet. Zugleich wird der Wettbewerb zu Lasten der großen Mehrzahl der Unternehmen verzerrt, die ihre Mitarbeiter korrekt bezahlen.
Wer mit unanständigen Methoden Löhne drückt, muss wissen, dass er damit nicht durchkommt. Daher hat die Initiative von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen unsere volle Unterstützung."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 15.12.2010 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 315987
Anzahl Zeichen: 1769
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 217 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schlupfloch für Lohndrückerei erkannt und geschlossen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).