Rechte für Beschäftigte in EU-weit tätigen Unternehmen gestärkt

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Rechte für Beschäftigte in EU-weit tätigen Unternehmen gestärkt



(pressrelations) - timmungsrechte dürfen an Grenzen nicht halt machen

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Betriebsräte-Richtlinie beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß:

"Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Grenzen nicht halt machen. Da die Zahl europaweit tätiger Unternehmen zunimmt und grenzüberschreitende Unternehmensstrategien auf dem Vormarsch sind, steigt ihre Bedeutung kontinuierlich.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Position der Beschäftigten europaweit tätiger Unternehmen entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie weiter verbessert. Er stärkt die Stellung der Europäischen Betriebsräte und das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung. Zugleich folgt er dem Grundprinzip, dass Fortschritte auf dem Wege von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern anzustreben sind."


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Datum: 15.12.2010 - 15:45 Uhr
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