SPD macht Politik auf dem Rücken der Kommunen
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SPD macht Politik auf dem Rücken der Kommunen
"Mit der Grundsicherung im Alter und den Hartz IV-Unterkunftskosten hat die frühere rot-grüne Bundesregierung Sozialpolitik auf Kosten der Kommunen betrieben. Die SPD-Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat diese kommunalfeindliche Politik zwar unterstützt, sich jedoch vor den damit verbundenen Folgekosten gedrückt. Das ist eine unverantwortliche Politik gegenüber den Städten, Gemeinden und Landkreisen.
CDU und CSU haben dieser Politik stets entgegengesteuert. Folgerichtig ließ die neue unionsgeführte Bundesregierung noch im Jahr 2005 die vom rot-grünen Vorgängerkabinett beschlossenen Rückzahlungsforderungen für die Hartz IV-Unterkunftskosten in Höhe von rund 3 Mrd. Euro fallen. Die Bundeskanzlerin stellte in einer ihrer ersten Amtshandlungen sicher, dass die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten erhalten blieb. Auf Drängen der Union verständigten sich Bund und Länder für die Jahre 2007-2010 sogar auf eine Erhöhung der Bundesbeteiligung, verbunden mit einer dynamischen Anpassungsformel auf der Basis der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Auch im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) reagierte die unionsgeführte Bundesregierung bereits in der letzten Wahlperiode auf die enormen Kostensteigerungen in diesem Bereich. Die von Rot-Grün auf 409 Mio. Euro zementierte Bundesbeteiligung wurde durch eine Prozentualisierung dynamisiert (rd. 13 Prozent). Dieser Prozentsatz steigt bis 2012 schrittweise auf 16 Prozentpunkte.
Der Aufwuchs der Kosten im sozialen Bereich ist auch Gegenstand der Gemeindefinanzkommission, die die christlich-liberale Koalition zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen einberufen hat. Im Gegensatz zur SPD ist es uns dabei wichtig, nicht über die Kommunen hinweg zu entscheiden. Finanzminister Wolfgang Schäuble hält nach wie vor an seiner Aussage fest, nur eine Lösung gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Städte, Gemeinden und Landkreise zu finden und durchzusetzen. Unser Ziel ist Planungssicherheit für die Rathäuser und Landratsämter über die aktuelle Legislaturperiode hinaus."
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes über die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen mit der Verfassung für Rheinland-Pfalz vereinbar sind. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts haben im Jahre 2007 die den Landkreisen gewährten Schlüsselzuweisungen gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung verstoßen.
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Datum: 14.01.2011 - 16:15 Uhr
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