Zugangserschwerungsgesetz aufheben und verfassungswidrigen Zustand beenden

Zugangserschwerungsgesetz aufheben und verfassungswidrigen Zustand beenden

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Zugangserschwerungsgesetz aufheben und verfassungswidrigen Zustand beenden



(pressrelations) - Anlaesslich der Beratung des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion "Zugangserschwerungsgesetz aufheben - verfassungswidrigen Zustand beenden" erklaeren der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Es gibt kaum Straftaten, die verabscheuungswuerdiger sind, als der sexuelle Missbrauch von Kindern. Wir muessen alles tun, um sie zu verhindern und die Taeter zu verfolgen - und die Bilder vom Missbrauch aus dem Netz zu verbannen. Internetsperren sind dazu nicht der richtige Weg. Sie sind wenig effektiv, ungenau und technisch ohne groesseren Aufwand zu umgehen und sie schaffen eine Infrastruktur, die grundsaetzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich hoechst problematisch ist.

Diese Erkenntnis hat sich zu Recht durchgesetzt und ist in mehreren Anhoerungen von Experten immer wieder bestaetigt worden.

Aber eines geht nicht: Ein von diesem Parlament beschlossenes Gesetz, das Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet, kann und darf ein Ministerium nicht einfach aussetzen, damit es keine Sperrlisten gibt. Das ist verfassungswidrig. Diese Erkenntnis ist ja auch zur CDU durchgedrungen. Bundestagspraesident Dr.

Norbert Lammert und Rechtsausschussvorsitzender Siegfried Kauder haben darauf hingewiesen.

Der Bundesinnenminister hat vor knapp einem Jahr, am 19. Februar 2010, das Bundeskriminalamt angewiesen, ein von diesem Haus beschlossenes Gesetz nicht anzuwenden. Das Gesetz zur Bekaempfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist bereits am 23. Februar 2010 in Kraft getreten.

Der derzeitige Rechtszustand ist unwuerdig und ein eklatanter Bruch der Verfassung. Das Gesetz zur Bekaempfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen muss aufgehoben werden.

Zur Bekaempfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehoerden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Loeschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen.



Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundesregierung eindringlich auf, ein Aufhebungsgesetz vorzulegen oder einem der Antraege der Opposition zuzustimmen, das Gesetz unverzueglich aufzuheben. Darueber hinaus muss die Bundesregierung mehr Anstrengungen zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekaempfung von Kinderpornografie im Internet unternehmen.

Ausserdem fordern wir die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehoerden und den Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen zu intensivieren.


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Datum: 21.01.2011 - 14:15 Uhr
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