Allergien durch Chlor? / DLRG: kein Grund zur Besorgnis
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(DLRG) begrüßt die vorsorgliche Information des Umweltbundesamtes
(UBA) vor möglichen Schädigungen von Babys oder Kleinkindern bis zu
zwei Jahren mit allergischer Prädisposition durch
Desinfektionsnebenprodukte in Schwimmbädern.
Für Eltern mit Interesse am Babyschwimmen bestehe aber
grundsätzlich kein Grund zur Besorgnis.
Helmut Stöhr, Leiter Ausbildung im Präsidium der DLRG: "Das
Umweltbundesamt hat den Verdacht, dass Trichloramin - ein
Desinfektionsnebenprodukt - in der Hallenbadluft bei Kindern unter
zwei Jahren asthmaauslösend sein könnte. Eindeutige Nachweise für
diese Annahme gibt es bisher aber nach unserer Kenntnis nicht. Alle
Kinder über zwei Jahren und erwachsene Schwimmer können Bäder mit
Wasseraufbereitung nach den anerkannten Regeln der Technik wie bisher
ohne Bedenken nutzen".
In Deutschland bestehen die weltweit strengsten Vorschriften für
die Desinfektion des Badewassers in Schwimm- und Hallenbädern.
Darüber hinaus können alle Schwimmbadnutzer etwas für die
Sauberhaltung des Wassers und die Reduzierung der Chlornebenprodukte
tun: vor dem Einstieg ins Becken gründlich den eigenen Körper
reinigen.
Nach Auffassung der DLRG, dem größten Anbieter von
Schwimmausbildung in Deutschland, ist Babyschwimmen eine
Erfolgsgeschichte mit sehr positiven Einflüssen auf die frühkindliche
Entwicklung. Der Wasserkontakt unterstützt in besonderem Maße die
natürliche Entwicklung des Kindes. Er wirkt körper-, bewegungs- und
sinnesstimulierend und verbessert damit die motorische Koordination.
Der direkte Kontakt im Wasser fördert die Bindung zwischen Eltern und
Kind, stärkt somit die sozialen Kontakte.
Die frühzeitige Berührung mit dem Medium Wasser entwickelt eine
positive Einstellung zu einer späteren Wassergewöhnung. Eine spätere
Entwicklung der Wassersicherheit wird vorbereitet und das Schwimmen
lernen unterstützt. Die Gefahr zu Ertrinken wird damit langfristig
reduziert.
"Die Vorteile des Babyschwimmens für die Entwicklung des Kindes
sind sehr groß. Wir empfehlen aber Eltern, in deren Familien
Allergien bekannt sind, mit ihren Kindern in den ersten zwei
Lebensjahren vorsorglich so lange nicht zum Babyschwimmen zu gehen,
bis geklärt ist, ob Trichloramin für die Entstehung von Asthma
verantwortlich ist", rät Helmut Stöhr.
Grundsätzlich sollten Eltern von der ersten Badbesuch mit ihrem
Baby oder Kleinkind den Kinderarzt aufsuchen und sich bestätigen
lassen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Badbesuch
spricht.
Pressekontakt:
Martin Janssen, Pressesprecher der DLRG, Im Niedernfeld 1-3, 31542
Bad Nenndorf, Telefon: 05723-955441
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Datum: 27.01.2011 - 14:30 Uhr
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