Dringender Tatverdacht gegen deutsche Sicherheitsbehörden
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Dringender Tatverdacht gegen deutsche Sicherheitsbehörden
"Auffällig ist, dass in jüngster Zeit zunehmend aus Deutschland stammende 'Gefährder' von den Amerikanern getötet oder festgenommen wurden. Das spricht dafür, dass diese Maßnahmen auf aus Deutschland stammenden Informationen beruhen.
Hierfür spricht weiter die bemerkenswerte zeitliche Nähe zwischen der Kenntniserlangung deutscher Behörden über den Verbleib von Haddid N. und seiner Verhaftung in Kabul durch die Amerikaner. Zwischen beiden Ereignissen lagen gerade einmal drei Tage.
Für eine Informationsweitergabe sprechen ferner das Verhalten der Bundesregierung in der Vergangenheit sowie ihre bisherige selektive Informationspolitik.
In diesem Zusammenhang ist an die Fälle el-Masri, Khafagy, Zammar und Kurnaz zu erinnern, die Gegenstand des BND-Untersuchungsausschusses waren.Auch hier gab es gewichtige Indizien für eine Informationsweitergabe an die USA.
Hinzu kommt das ausweichende Antwortverhalten deutscher Stellen. Wie schon im Fall des durch einen amerikanischen Drohnenangriff getöteten Deutschen Bünyamin E. wird ausschließlich erklärt, dass das BKA keine Erkenntnisse an die Amerikaner weitergegeben habe. Auskünfte über eine mögliche Weitergaben von Informationen durch den BND, den eigentlichen Ansprechpartner der Amerikaner in solchen Fällen, spart die Bundesregierung aus. Über das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum hat der BND jedoch auch Zugriff auf Daten des BKA. Alles, was das BKA über vermeintliche Terrorverdächtige weiß, weiß also auch der BND."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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Datum: 28.01.2011 - 14:45 Uhr
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