Gerichtsentscheidung zu Klinikfusion in Nordhessen - GRÜNE: Kartellrecht benachteiligt kommunale Krankenhäuser
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Gerichtsentscheidung zu Klinikfusion in Nordhessen - GRÜNE: Kartellrecht benachteiligt kommunale Krankenhäuser
"Das Kartellrecht hat unbestritten seine Berechtigung. Die Fusion von kommunalen Krankenhäuser zu untersagen bedeutet jedoch Äpfel mit Birnen zu vergleichen und eine eklatante Benachteiligung kommunaler Krankenhäuser gegenüber privaten Krankenhauskonzernen. Unverständlich ist, dass eine Fusion mit einem privaten Träger auf keine kartellrechtlichen Bedenken gestoßen wäre. Hier hat das Kartellrecht deutlichen Reformbedarf", kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung.
"Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine Neuordnung des Kartellrechts einzusetzen, damit künftig kommunale Krankenhäuser nicht mehr benachteiligt und Kooperationen und regionale Fusionen möglich werden. Kommunale Krankenhäuser dienen der Daseinsvorsorge und gerade im ländlichen Raum sind sie darauf angewiesen, eng zu kooperieren und auch Fusionen einzugehen, um weiter bestehen zu können und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen", erklärt Kordula Schulz-Asche.
"Alle reden über steigende Kosten im Gesundheitswesen. Doch wenn es, wie im Fall der kommunalen Kliniken in Kassel und im Werra-Meißner-Kreis um Entscheidungen geht, die sowohl die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen wie auch zu Effizienzsteigerungen und Kostenreduzierungen im stationären Sektor führen, wird dies von der Kartellbehörde untersagt. Das ist nicht vernünftig und verhindert die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung nicht nur in Nordhessen", so Kordula Schulz-Asche.
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Datum: 28.01.2011 - 14:45 Uhr
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