Justizminister Kutschaty und Emanzipationsministerin Steffens: Gesetzliche Frauenquote ist überfäl

Justizminister Kutschaty und Emanzipationsministerin Steffens: Gesetzliche Frauenquote ist überfällig - Landesregierung beschließt Bundesratsinitiativ

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Justizminister Kutschaty und Emanzipationsministerin Steffens: Gesetzliche Frauenquote ist überfällig - Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative



(pressrelations) - 09.02.2011
Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen gestartet.
Wie Justizminister Thomas Kutschaty und Emanzipationsministerin Barbara Steffens heute (Mittwoch, 9. Februar 2011) in Düsseldorf mitteilten, sieht der Gesetzentwurf in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter vor. Die Umsetzung der Quote setzt unmittelbar beim Wahlakt an: Zum Aufsichtsratsmitglied ist nur gewählt, wessen Wahl nicht gegen die gesetzliche Mindestquote verstößt.
"Ein Handeln des Gesetzgebers ist überfällig", betonte Justizminister Kutschaty. "Freiwillige Selbstverpflichtungen gibt es seit einem Jahrzehnt, ohne dass sie zu einem messbaren Erfolg geführt hätten. Die Phase freiwilliger Maßnahmen ist jetzt vorbei." Eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen sei ausdrücklicher Bestandteil einer von der Bundesregierung 2001 mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft geschlossenen Vereinbarung. Dennoch habe sich bis heute kaum etwas getan.
Emanzipationsministerin Steffens hob hervor: "Der Frauenanteil von 3,2 Prozent in den Vorständen und unter 4 Prozent auf der Seite der Anteilseigner in den Aufsichtsräten beweist: Der Weg ganz nach oben ist in Deutschland für Frauen blockiert. Die Mindestquote in Aufsichtsräten für beide Geschlechter wird diese Blockade durchbrechen. Und: Sie ist eine große Chance für eine Veränderung der deutschen Unternehmenskultur, die noch aus den 50-er Jahren stammt. Hiervon werden alle profitieren: Männer und Frauen, Gesellschaft und Wirtschaft."
Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf öffnet nach Überzeugung von Justizminister Kutschaty und Emanzipationsministerin Steffens beruflich qualifizierten Frauen den Weg zu ihnen bisher versperrten Führungspostionen in deutschen Unternehmen. Er durchbreche die "gläserne Decke". Das neue und zugleich schlanke Konzept arbeite weitgehend ohne Sanktionen. Da die Verletzung der Quote von vorneherein verhindert werde, könne auf schwerwiegende und unangemessene Drohungen wie Bußgelder oder gar die Auflösung der Gesellschaft verzichtet werden. Das sei bestechend einfach und dennoch höchst wirksam. Justizminister Kutschaty: "Die Quote ist kein Teufelszeug. Auf Ausgestaltung und Augenmaß kommt es an! Wir nehmen Rücksicht auf die berechtigten Belange der Unternehmen."


Diese haben dem Gesetzentwurf zufolge rund fünf Jahre Zeit, um die erste Stufe der Mindestquote zu erreichen. Für Unternehmen, die trotz anhaltender intensiver Bemühungen keine hinreichende Anzahl von Frauen für ein Aufsichtsratsmandat gewinnen konnten, ist eine "Härteklausel" vorgesehen. Damit die Quote nicht umgangen wird, sind die Voraussetzungen der "Härteklausel" allerdings gerichtlich überprüfbar. Justizminister Kutschaty: "Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt. Die Bundesregierung mag weiter debattieren. Nordrhein-Westfalen handelt."
Hinweis:
Der Text des Gesetzentwurfs ist unter www.justiz.nrw.de abrufbar.


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Datum: 09.02.2011 - 15:45 Uhr
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