Nullnummer Anlegerschutzgesetz

Nullnummer Anlegerschutzgesetz

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Nullnummer Anlegerschutzgesetz



(pressrelations) - Anlaesslich der abschliessenden Beratung des Regierungsentwurfs eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten
Sieling:

Das sogenannte Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz von CDU/CSU und FDP ist ein frecher Etikettenschwindel. Bei naeherem Hinsehen entpuppt es sich als zufaellige Zusammenstellung voellig unzureichender Einzelmassnahmen. Den erklaerten Zielen der Bundesregierung, Anleger wirksam vor Falschberatung und unueberlegten Anlageentscheidungen zu schuetzen und zugleich das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfaehigkeit der Finanzmaerkte wieder zu erhoehen, wird dieses Gesetz nicht ansatzweise gerecht.

Im Laufe eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens wurde das ohnehin nicht ehrgeizige Vorhaben durch die Anstrengungen einer Lobby deutlich verwaessert, die sich mit ihrem Erfolg oeffentlich bruestet. Dadurch bleibt vor allem der fuer private Anleger besonders risikoreiche Graue Kapitalmarkt bis auf Weiteres kaum reguliert und beaufsichtigt. Auf zunaechst geplante Verbesserungen im Bereich der Honorarberatung verzichtet die Koalition ebenso wie auf die Streichung von Sonderverjaehrungsvorschriften zu Lasten der Kunden.

Die Einfuehrung eines Informationsblattes fuer Finanzprodukte ist zu begruessen. Doch ist das sogenannte PIB weder standardisiert noch reichen die geforderten Pflichtangaben annaehernd aus, um die angestrebte Vergleichbarkeit der Produkte fuer die Privatanleger zu erreichen. Die Verbraucherforschung belegt, dass ohne diese Transparenz die individuelle Anlageentscheidung nicht erleichtert und verbessert werden kann.

Bei der angestrebten Durchsetzung anlegerschuetzender Vorschriften in der Beratung der Finanzinstitute schiesst die schwarz-gelbe Koalition dagegen ueber das Ziel hinaus. Durch eine laufende Erfassung aller Anlageberater, Compliance-Beauftragten und Vertriebsbeauftragten soll die Aufsichtsfuehrung verbessert werden. Tatsaechlich aber soll die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgehend von konkreten Kundenbeschwerden kuenftig Missstaende aufdecken und bei Bedarf auch sanktionieren. Die SPD fordert deshalb, die rund 300.000 Anlageberater in Deutschland erst bei Eingang solcher Beschwerden zu registrieren. So liesse sich der buerokratischen Aufwand fuer alle Beteiligten deutlich verringern, ohne die bezweckte praeventive Wirkung der Datenbank zu schmaelern.



Die BaFin ihrerseits ist aufgefordert, die fuer die Beschwerden innerbetrieblich Verantwortlichen bei ihren Pruefungen zu identifizieren. Denn selbst Verbraucherorganisationen gestehen zu, dass die Ursache struktureller Falschberatungen regelmaessig verfehlte unternehmensinterne Anreizsysteme sind. Keineswegs ist es vorrangig und stets allein der einzelne Anlageberater, der die Interessen seines Arbeitgebers ueber die Wuensche und Beduerfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stellt.

Wie der Anlegerschutz in Deutschland wirksam verbessert werden koennte, hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im vergangenen Sommer in einem Antrag aufgezeigt. Das notwendige umfangreiche Massnahmenpaket umfasst alle Akteure, Produkte und Vertriebswege. Daran gemessen ist das neue Anlegerschutzgesetz von CDU/CSU und FDP schlicht lapidar.


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Datum: 09.02.2011 - 17:15 Uhr
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