Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

ID: 353625

Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften



(pressrelations) - oße Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der Hauptverhandlung erforderliche Verlesung des Anklagesatzes für Strafverfahren präzisiert, die eine Vielzahl von gleichartig begangenen Straftaten zum Gegenstand haben.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Ausgangsverfahren waren dem Hauptangeklagten Serien von Betrugstaten - insgesamt mehr als 1.400 Taten - vorgeworfen worden. Er hatte in einem Zeitraum von knapp fünf Jahren aus von ihm gegründeten Gesellschaften heraus die Geschädigten ? zumeist Handwerker und Gewerbetreibende ? mit Hilfe seiner mitangeklagten Mittäter, die als Vermittler agierten, durch täuschende Angaben zum Abschluss von Verträgen über völlig nutzlose Werbeanzeigen veranlasst. Den Tatopfern waren dadurch Schäden in unterschiedlicher Höhe entstanden. Der Gesamtschaden belief sich auf mehr als 1,8 Millionen Euro.

In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft im so genannten Anklagesatz die sämtliche Einzeltaten prägende gleichartige Begehungsweise geschildert sowie den Tatzeitraum, die Zahl der dem Hauptangeklagten und den Mitangeklagten jeweils vorgeworfenen Einzeltaten und den Gesamtschaden angegeben. Die individuellen Merkmale der Einzeltaten (Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten, Tag des Anrufs und der Bestellung, Name des anrufenden Mittäters, Höhe des Einzelschadens) waren in mehreren Listen mit fortlaufenden Nummern zusammengestellt, die der Anklageschrift als Anlagen beigefügt und im Anklagesatz in Bezug genommen waren. Für die Mitangeklagten waren die Einzeltaten, an denen sie jeweils beteiligt waren, in weiteren Listen zusammengestellt. Diese Listen bestanden ausschließlich aus Zahlen. Insgesamt hatten die ? eng beschriebenen - Listen einen Umfang von mehr als 100 Seiten.

Mit ihren Rechtsmitteln hatten zwei der Angeklagten es als einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung beanstandet, dass der Staatsanwalt bei der Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung die Listen nicht mit verlesen hatte. Im Revisionsverfahren war deshalb zu klären, welche Anforderungen in Strafverfahren wegen einer Vielzahl gleichartig begangener Taten an die Verlesung des Anklagesatzes zu stellen sind. In der Strafrechtspraxis gewinnt diese Frage zunehmend an Bedeutung.



Der Große Senat für Strafsachen hat nunmehr entschieden, dass es in solchen Strafverfahren genügt, wenn ein inhaltlich auf den wesentlichen Kern reduzierter Teil des Anklagesatzes verlesen wird; Listen wie die im Ausgangsverfahren brauchen nach der Strafprozessordnung nicht vorgelesen zu werden. Er hat dieses Ergebnis aus einer Auslegung des Begriffs "Verlesen" abgeleitet und unter anderem hervorgehoben, dass das Gesetz nicht will, dass stunden- oder tagelang Tatdetails und Daten verlesen werden, die sich in ihrer Massierung durch Zuhören weder den Verfahrensbeteiligten noch anwesenden Zuhörern einprägen; eine solche Verlesung, der kein Zuhörer über längere Zeit folgen könnte, nähme in erheblichem Umfang Ressourcen in Anspruch, ohne irgendeinen Ertrag für das weitere Verfahren zu bringen. Durch den Verzicht auf die Verlesung der Einzeltatdetails werden Rechte der Verfahrensbeteiligten nicht berührt und die Verteidigung des Angeklagten nicht erschwert.

Wie der Große Senat für Strafsachen betont hat, bleibt die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt in der Hauptverhandlung in allen Einzelheiten aufzuklären, von der Entscheidung unberührt.

Beschluss vom 12. Januar 2011 ? GSSt 1/10

Landgericht Mannheim vom 12. Dezember 2008 ? 22 KLs 628 Js 34798/02

Karlsruhe, den 22. Februar 2011


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Neue Version des Telekom Sicherheitspakets: Jetzt mit Norton 360 V5.0 Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel bei Entwicklungsrat in Brüssel
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.02.2011 - 19:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 353625
Anzahl Zeichen: 4051

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 206 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs 'gebrauchter' Softwarelizenzen ...
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm

Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s


Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)


Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel bei Entwicklungsrat in Brüssel ...
s Demokratiebestrebungen in Nordafrika und im Nahen Osten unterstützen; deutsche Maßnahmen offen für Beteiligung durch die Partner in der EU Im Zeichen der historischen demokratischen Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten kamen die Entwicklungsminister der EU am 22.2.2011 in Brüssel z

Neue Version des Telekom Sicherheitspakets: Jetzt mit Norton 360 V5.0 ...
- Schutz beim Chatten und Mailen in sozialen Netzwerken - Entfernung nachgeahmter Antiviren-Programme - Alle Schutz- und Leistungsfunktionen übersichtlich auf einen Blick Social Networks wie Facebook sind in aller Munde. Doch neben der scheinbar harmlosen Möglichkeit, sich mit Freunden, Famil

Konzern stoppt Abrechnung für telomax ...
- Telekom erwirkt einstweilige Verfügung und kündigt Abrechnungsvertrag - Zahlreiche Kundenbeschwerden über zweifelhaften Anbieter Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter telomax erwirkt. Das Unternehmen kann gegen diese Verfügung noch R

Himmlisches Internet - Telekom startet HotSpot Service auf ausgewählten Langstreckenflügen ...
- FlyNet: Breitbandanbindung auf Interkontinentalstrecken der Lufthansa - Erfolgreiche Einführung des fliegenden HotSpots im Dezember 2010 - Kommerzielles WLAN-Angebot gestartet - Weiterer Schritt auf dem Weg zur Gigabit-Gesellschaft Fliegen, surfen, mailen: Im Februar startete die kommerziel


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z