Entlastung unterer und mittlerer Einkommen auch ohne Mehrwertsteuerreform möglich

Entlastung unterer und mittlerer Einkommen auch ohne Mehrwertsteuerreform möglich

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Entlastung unterer und mittlerer Einkommen auch ohne Mehrwertsteuerreform möglich



(pressrelations) - Reform der Mehrwertsteuer ist ebenso wie eine Entlastung unterer und mittlerer Einkommen längst überfällig. Dass die Bundesregierung beides miteinander verknüpfen und damit bis 2013 warten will, hat aber keine steuerpolitischen, sondern ausschließlich wahltaktische Gründe", kommentiert Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin und Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, die Beratungen der Regierungskommission zur Mehrwertsteuerreform. Höll weiter:

"Es lässt nichts Gutes ahnen, dass schon der erste Kommissionstermin für Mittwochnachmittag wieder abgesagt wurde. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Reform der Mehrwertsteuer nicht wie bei so vielen anderen Vorhaben der Koalition zur Durchsetzung zahlungskräftiger Lobbyinteressen missbraucht wird. Es geht unter anderem darum, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hoteliers wieder abzuschaffen. Immerhin ist der Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze mittlerweile so abstrus geworden, dass nicht einmal diese Regierung um radikale Änderungen herumkommen dürfte.

Dass die Bundesregierung mit der Entlastung unterer und mittlerer Einkommen bis zur Steuerschätzung im Mai 2012 warten und sie aus den Mehreinnahmen durch die Mehrwertsteuerreform finanzieren will, ist unverständlich. Eine Einkommensteuerreform könnte auch so finanziert werden. Außerdem: Was macht die Bundesregierung, wenn die Reform der Mehrwertsteuer nicht die erhofften Mehreinnahmen bringt? Das wäre dann so, als ob das Bärenfell bereits verkauft, der Bär aber noch nicht erlegt ist.

Zur Reform der Einkommensteuer hat DIE LINKE ein Konzept vorgelegt, das unabhängig von einer Reform der Mehrwertsteuer umsetzbar ist. Durch eine Anhebung des Grundfreibetrages auf 9.300 Euro, eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 53 Prozent ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 65.000 Euro und eine Besteuerung von Kapitalerträgen zum persönlichen Steuersatz, sind Entlastungen auch vor dem 1. Januar 2013 realisierbar. So könnten zum Beispiel diejenigen, die ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro haben, um 100 Euro monatlich entlastet werden."




F.d.R. Christian Posselt
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Datum: 23.02.2011 - 16:30 Uhr
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