Bundesregierung darf den 5. August nicht zum Gedenktag fuer Vertreibung erheben
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Bundesregierung darf den 5. August nicht zum Gedenktag fuer Vertreibung erheben
Der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete Entschliessungsantrag "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - Aussoehnung vollenden" beschaedigt das Ansehen Deutschlands in Europa. Er weckt die berechtigte Besorgnis, das Parlament werde fuer eine Relativierung historischer Verbrechen instrumentalisiert.
Die Forderung der Fraktionen von CDU/CSU und FDP ausgerechnet den 5. August, den Jahrestag der Verabschiedung der Vertriebenen-Charta, dem Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar entgegen zu setzen, laesst jedes Gespuer fuer einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Geschichte vermissen. Die Bundesregierung muss jetzt deutlich machen, dass sie diesem Ansinnen der Koalitionsfraktionen nicht nachkommen wird.
Vertreibung war, ist und bleibt ein Unrecht. Daran zu erinnern ist aller Ehren wert. Wer allerdings die Charta der deutschen Heimatvertriebenen und die Vertriebenenverbaende zu einem einzigen Versoehnungswerk stilisiert, verklaert diese einseitig und blendet viele bedenkliche Aspekte der Charta und des urspruenglichen Wirkens vieler Funktionaere der Vertriebenenverbaende bewusst aus.
Gerade die Vertriebenenverbaende aus der Gruenderzeit der Bundesrepublik hinkten den wirklich bedeutsamen Gesten der Versoehnung - insbesondere mit unseren polnischen Nachbarn - immer hinterher. Zu den Meilensteinen dieser Versoehnung - sei es der Brief der polnischen Bischoefe aus dem Jahr 1965 oder Willy Brandts Kniefall 1970 vor dem Denkmal des Warschauer Gettos - gehoert der 5. August 1950 nicht.
Von Anfang an konnte sich der durchaus in Ansaetzen in der Charta vom 5. August vorhandene Geist der Versoehnung in der Verbandspolitik der Vertriebenen nicht durchsetzen. Denn in dieser Charta weht ein strenger Geist des Revanchismus. Wer sich selbst vor dem Hintergrund des vom Deutschen Reich verursachten Holocaust zu der Opfergruppe erklaert, deren Schicksal an Leid vom Schicksal keiner anderen Opfergruppe uebertroffen wurde, relativiert ein praezedenzloses Verbrechen an der Menschlichkeit. Wer dann zusaetzlich meint, den Verzicht auf Rache und Vergeltung - eine zivilisatorische Selbstverstaendlichkeit - pathetisch herausstellen zu muessen, verdreht nicht nur Ursache und Wirkung des erlittenen Schicksals, sondern verhoehnt geradezu die Opfer des NS-Unrechts. Ein Unrecht, an dessen Ausuebung im Uebrigen auch namenhafte Vertriebene und spaetere Vertriebenenfunktionaere beteiligt waren. Nein, den Geist der Versoehnung haben die meisten Spitzenfunktionaere der Vertriebenen schamvoll in der Flasche gelassen. Der in der Charta ebenso zu findende Geist von Revanchismus und Geschichtsrelativismus behielt leider meist die Oberhand. Die Politik der Vertriebenenverbaende war viel zu oft gegen die Versoehnung ausgerichtet: Gegen die Ostvertraege.
Gegen die Oder-Neisse-Linie. Sogar gegen den EU-Beitritt Polens und Tschechiens erhob Frau Steinbach im Bundestag lautstark Bedenken.
Die Direktorin des Berliner Bueros des American Jewish Committee
(AJC) Frau Deidre Berger erklaerte in einer Pressemitteilung:
"Dem Gedenktag fuer die Opfer des Nationalsozialismus am 27.
Januar jedoch einen bundesweiten Tag zum Gedenken an die Opfer der Vertreibung am 5. August gegenueber zu stellen, relativiert sichtbar die Zentralitaet des Holocaust in der deutschen Erinnerungskultur." Dieser Einschaetzung stimmen wir ausdruecklich zu.
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag erwartet von der Bundesregierung, dass diese, durch eine zuegige Absage an die Forderung nach einem Vertreibungsgedenktag am 5. August, dem unwuerdigen Umgang der Koalitionsfraktionen mit unserer Geschichte ein schnelles Ende bereitet. Deutschlands Ansehen bei unseren Freunden ueberall in der Welt darf nicht weiter beschaedigt werden.
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Datum: 23.02.2011 - 19:01 Uhr
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