Bundesverwaltungsgericht bestätigt Filmförderpolitik der Bundesregierung

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Filmförderpolitik der Bundesregierung

"Kleine" Novelle des FFG von 2010 eindrucksvoll bestätigt



(pressrelations) - hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Antrag der Filmförderungsanstalt auf Aufhebung des Beschlusses vom 25. Februar 2010 stattgegeben. Vor einem Jahr hatte das Gericht im Filmförderungsgesetz einen Verstoß gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit gesehen. Der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der Obmann der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Marco Wanderwitz erklären dazu:

"Der heutige Tag ist ein Meilenstein für die deutsche Filmförderung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des deutschen Films außerordentlich. Die jahrelangen juristischen Anfechtungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) durch die großen Kinobetreiber haben damit endlich ein Ende. Der Gewinner ist die deutsche Filmwirtschaft insgesamt.

Das Leipziger Gericht hat damit die "Kleine" Novelle des FFG von 2010 eindrucksvoll bestätigt. Mit der Novelle hatte der Deutsche Bundestag den Vorwurf mangelnder Abgabengerechtigkeit an das FFG entkräftet, der aus der vertraglich geregelten Zahlungsverpflichtung der Fernsehsender an die Filmförderungsanstalt (FFA) resultierte. Nunmehr zahlen Alle auf gesetzlicher Basis in die FFA ein. Die klagenden Kinoketten haben nun keine Ausrede mehr, ihre Zahlungen an die FFA zu verweigern.

Wir erwarten von den Kinobetreibern, dass sie dieses Urteil akzeptieren und in die Solidargemeinschaft Deutscher Film zurückkehren. Damit könnte die FFA endlich die durch die Kinoklagen gebundenen Mittel aus der Rücklage zur Filmförderung verwenden."


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Datum: 24.02.2011 - 12:45 Uhr
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