Schärfere Auflagen für den Grauen Kapitalmarkt durchsetzen

Schärfere Auflagen für den Grauen Kapitalmarkt durchsetzen

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Schärfere Auflagen für den Grauen Kapitalmarkt durchsetzen



(pressrelations) - t zur Bereitstellung eines "Beipackzettels" auch auf die Produkte des Grauen Kapitalmarktes ausweiten

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Donnerstag eine positive Zwischenbilanz der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen gezogen. Als Reaktion auf die Finanzkrise startete die Initiative vor zwei Jahren. Gemeinsam mit dem Ministerium wird die CDU/CSU-Fraktion die Interessen der Verbraucher auch in den kommenden Jahren weiter stärken. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Koalition haben bereits einen Großteil der 2009 vorgelegten Verbesserungsvorschläge umgesetzt. Bereits seit dem 1. Januar 2010 sind Beratungsprotokolle für den Wertpapierbereich verpflichtend. In diesem Monat haben wir standardisierte Beipackzettel für Anlageprodukte gesetzlich eingeführt, die eine bestmögliche Vergleichbarkeit und Information für Bürger gewährleisten. Dank der Registrierung aller Bankberater bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin und eines rigiden Sanktionsregimes stellen wir Qualität und Sachkunde für die Verbraucher sicher.
Doch nach wie vor ist der sogenannte Graue Kapitalmarkt mit seinen 80.000 freien Beratern ein großes Problem. Hier werden insbesondere Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, geschlossene Fonds und Namensschuldverschreibungen gehandelt. Um eine effektivere Kontrolle zu ermöglichen, ist derzeit ein Gesetzentwurf in der Abstimmung.

Wie bei den Bankberatern sind wir auch hierbei drei Kernzielen verpflichtet: Erstens müssen Finanzprodukte für Verbraucher klar verständlich und für ihr Portfolio geeignet sein. Zweitens muss die Beratung das Ziel haben, die beste Lösung für den Kunden zu finden. Drittens darf kein Produkt auf den Finanzmärkten künftig ungeregelt bleiben.

Deshalb werden wir die Pflicht zur Bereitstellung eines "Beipackzettels" auch auf die Produkte des Grauen Kapitalmarktes ausweiten. Auch an die freien Vermittler von Anlageprodukten werden wir strenge Anforderungen stellen: Ein Sachkundenachweis dokumentiert, wie bei den Bankberatern, ihre Qualifikation. Eine Registrierungspflicht sorgt für eine stärkere Verantwortlichkeit der Vermittler und eine Berufshaftpflichtversicherung für mehr Kundenschutz. Damit sorgen wir dafür, dass hochspekulative Produkte nicht mehr ungestraft an Kleinsparer verkauft werden, nur weil auf diesem Markt besonders hohe Provisionen winken."




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Datum: 24.02.2011 - 16:15 Uhr
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