Berufung gegen Urteil zum Egerer Stadtwald: Bundesregierung handelt konsequent für Vertriebene
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Berufung gegen Urteil zum Egerer Stadtwald: Bundesregierung handelt konsequent für Vertriebene
Das Bundesministerium des Innern hat kürzlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zum "Egerer Stadtwald" beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung eingelegt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten Klaus Brähmig:
"Die Bundesregierung hat vollkommen richtig gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Egerer Stadtwald Berufung eingelegt und handelt damit konsequent für die vertriebenen Egerländer.
Nach dem Regensburger Urteil vom 2. Dezember 2010 sollte die treuhänderische Verwaltung des Egerer Stadtwaldes durch die Bundesrepublik Deutschland bedingungslos aufgehoben und dadurch ein Verkauf ermöglicht werden.
Insbesondere die Auffassung des Gerichts, die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 sei ein völkerrechtlicher Vertrag und beide Seiten hätten darin auf vermögensrechtliche Ansprüche aus der Vergangenheit generell verzichtet, ist ebenfalls aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion völlig unzutreffend.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich im engen Kontakt mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft und dem Bundesinnenministerium bereits früh der Thematik des Egerer Stadtwaldes angenommen und entsprechende Weichen gestellt.
So waren zuletzt Pläne der Stadt Cheb offenkundig geworden, in dem beliebten Naherholungsgebiet einen Windpark errichten zu wollen, was die anliegenden bayerischen Gemeinden in helle Aufregung versetzt hatte. Oberbürgermeister Pavel Vanousek dementierte nach dem Regensburger Urteil diese Absichten nur halbherzig.
Die CDU/CSU-Fraktion wird sich deshalb weiter für eine Lösung einsetzen, bei der die Interessen aller Beteiligten ? auch der Sudetendeutschen ? berücksichtigt werden."
Hintergrund
Der "Egerer Stadtwald" ist eine im bayerischen Landkreis Tirschenreuth gelegene Waldfläche von ca. 640 Hektar, die nach dem Rechtsträgerabwicklungsgesetz von der Bundesrepublik Deutschland treuhänderisch verwaltet wird. Als Eigentümerin ist in den Grundbüchern die in der Tschechischen Republik gelegene Stadt Eger (heutiger Name: Cheb) eingetragen. Die treuhänderische Verwaltung ist eine Folge der Umbrüche nach dem Zweiten Weltkrieg.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 04.03.2011 - 16:01 Uhr
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