Mitteldeutsche Zeitung: Sportwetten und Hartz IV
Lotto Sachsen-Anhalt hält Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger für lebensfremd
ID: 364538
Verfügung des Landgerichts Köln zum Wettverbot für Hatz-IV-Empfänger
mit Verwunderung aufgenommen worden. Pressesprecherin Ute Semkat
sagte der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen zeitung (Freitag):
"Die Entscheidung ist lebensfremd, wie soll man das Verbot,
Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, denn umsetzten?" Man
könne des Menschen ihre soziale Lage weder ansehen noch sich
Ausweise zeigen lassen, sagte Semkat. "Lottoverkaufsstellen sind
keine Sozialpolizei." Aus Sicht von Lotto Sachsen-Anhalt werde mit
einer solchen Entscheidung eine bestimmte Gesellschaftsschicht
bevormundet und diskriminiert.
Es sei nicht auszuschließen dass es unter den Hartz-IV-Empfängern
Menschen geben, die spielsuchtgefährdet sind, räumt Semkat ein. Es
gebe aber bei Lotto Sachsen-Anhalt bereits Vorkehrungen. So dürfen
Sportwetten nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Auffälliges
Spielverhalten könnte so erkannt und die betreffenden Kunden darauf
angesprochen werden. "Die Lotto-Verkäufer sind für solche Fälle
geschult", so Semkat. "Die Klage betrifft nur Westlotto", betonte die
Pressesprecherin. Für die Lottogesellschaft in Sachsen-Anhalt ändere
die Entscheidung nichts.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.03.2011 - 16:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 364538
Anzahl Zeichen: 1511
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 232 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: Sportwetten und Hartz IV
Lotto Sachsen-Anhalt hält Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger für lebensfremd"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).