FT: Kommentar zu Hartz-IV/Lottoentscheid

FT: Kommentar zu Hartz-IV/Lottoentscheid

ID: 364743
(ots) - Rein formal ist die einstweilige Verfügung des
Landgerichtes Köln korrekt. Staatliche Lotterieanbieter müssen sich
an Recht und Gesetz halten. Und das schreibt vor, Hartz-IV-Empfänger
vor riskanten Spieleinsätzen zu schützen, die in keinem Verhältnis
zu ihrem Einkommen stehen. Doch praktikabel ist diese Vorgabe
nicht. Kaum vorstellbar, dass die gute Fee in der
Lotto-Annahmestelle sich zunächst die Gehaltsabrechnung zeigen
lässt, bevor sie ein Rubbellos oder einen Oddset-Tippschein über
den Tresen schiebt.

Auch könnten die Hartz-IV-Empfänger, die künftig in den
staatlichen Lottoannahmestellen diskriminiert und bloßgestellt
werden, problemlos ins Ausland flüchten. Geld für die Nutzung
des Internets ist ihnen bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes
ja offiziell zugesprochen worden. Nur zu, die Gewinnquoten in den
Wettbüros auf Malta oder Gibraltar sind deutlich höher als in
Deutschland, weil der Fiskus nicht die Hand aufhält.

Für eine neue Hartz-IV-Hatz taugt der Kölner Richterspruch
übrigens nicht. Zocken auf Kosten des Steuerzahlers, der die
Stütze finanziert, ist zwar nicht im Sinne des Erfinders. Doch
die Suche nach dem großen Glück kann die Gesellschaft den
Hilfebedürftigen genauso wenig verbieten wie den Griff zur
Bierflasche oder zur Zigarette. Auch dafür ist im Regelsatz kein
Geld vorgesehen.



Pressekontakt:
Flensburger Tageblatt
Stephan Richter
Telefon: 0461 808-1060
redaktion@shz.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.03.2011 - 21:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 364743
Anzahl Zeichen: 1701

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Flensburg



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 234 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"FT: Kommentar zu Hartz-IV/Lottoentscheid"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Flensburger Tageblatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

FT: Kommentar zu Seehofer/Integration ...

CSU-Chef Seehofer fühlt sich durch einen aus dem Zusammenhang gerissenen Satz aus der Rede von Bundespräsident Wulff zur Forderung nach einem Zuwanderungsstopp für Türken und Araber veranlasst. Hätte Seehofer die Ankündigung des Bundespräsid ...

FT: Kommentar zu Anschlag in Afghanistan ...

Es wohl kein Zufall, dass die islamischen Extremisten ausgerechnet den Jahrestag des Beginns der westlichen Intervention am Hindukusch wählten, um einen ihrer feigen Anschläge auf die Bundeswehr zu verüben. Wer auf offenem Feld keine Chance hat ...

FT: Einmaliges deutsch-deutsches Medienprojekt ...

Flensburg/Schwerin. Mit einem besonderen Medienprojekt begleiten die Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages sh:z ("Flensburger Tageblatt") und des Zeitungsverlages Schwerin ZVS ("Schweriner Volkszeitung") den 2 ...

Alle Meldungen von Flensburger Tageblatt


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z