Gesetz gegen Zwangsheiraten kein ausreichender Schutz fuer die Opfer
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Gesetz gegen Zwangsheiraten kein ausreichender Schutz fuer die Opfer
Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz der Bundesregierung gegen Zwangsheiraten ist in sich widerspruechlich und teilweise populistisch. Die Regierungskoalition hat es in kuerzester Zeit geschafft, ein eigentlich gutes Vorhaben (Kampf gegen
Zwangsheirat) in ein schlechtes Gesetz zu pressen.
Der Gesetzentwurf ist in aller Eile zusammengeschustert und durch den Bundestag gepeitscht worden. An einigen Stellen steht das Gesetz dem Schutz der Opfer von Zwangsheiraten sogar entgegen. Das bestaetigten selbst die von der Koalition berufenen Sachverstaendigen in der Anhoerung des Innenausschusses am Montag, 14. Maerz.
Besonders verheerend ist die willkuerliche Erhoehung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre. Das Argument der Regierung, damit Scheinehen besser aufzudecken, ist haltlos, unsachlich und ueberhaupt nicht belegt. Ebenso laeuft der Verweis auf die geltende Haertefallregel in der Regel ins Leere, weil die Opfer von Zwangsheiraten oftmals nicht in der Lage sind, ihre Zwangslage zu beweisen. Unterm Strich bewirkt die Koalition mit ihrem Gesetz, dass das "Gefaengnis Zwangsehe"
sogar um ein Jahr verlaengert wird.
Ebenso kontraproduktiv und unsaeglicher Populismus ist die im Gesetzespaket beschlossene Verschaerfung des Aufenthaltsrechts, dass nur bei erfolgreichem Bestehen des Integrationskurses ein langfristiger Aufenthaltstitel zu erreichen ist, ansonsten wird der Titel auf 1 Jahr befristet. Dies ist eine Beruhigungspille fuer die Stammtische und erinnert in der Konstruktion an die Kettenduldungen. Und vor allem werden diejenigen in eine schlechte Ausgangslage versetzt, die nicht schon mit einem hohen Bildungshintergrund zu uns kommen. Sehr fragwuerdig, ob dies der Gesellschaft am Ende zugute kommt.
Das Fazit zum Gesetzespaket lautet: Chance vertan, wirklich bitter.
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Datum: 17.03.2011 - 20:30 Uhr
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