KOBER / LEIBRECHT: Recht auf Wasser muss konkret werden (21.03.2011)
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KOBER / LEIBRECHT: Recht auf Wasser muss konkret werden (21.03.2011)
Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung darf kein leeres völkerrechtliches Versprechen sein. Fast 900 Millionen Menschen leben auch heute noch ohne ausreichende Wasserversorgung. Wassermangel ist eine der wesentlichen Ursachen für Armut und Mangelernährung auf der Welt.
Zudem sind ungeklärtes Wasser und fehlende Sanitärversorgung ursächlich für eine ganze Reihe von Erkrankungen wie Durchfall, Bilharziose, Hepatitis A oder auch Trachom-Augeninfektionen. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation lassen sich durch einen in die Wasser- und Sanitärversorgung investierten Euro Krankheitskosten in Höhe von 9 Euro einsparen.
Wassermangel trifft immer die Ärmsten. 2010 sind mehr Kinder an mangelnder Wasser- und Sanitärversorgung gestorben, als an Malaria, Masern und HIV/AIDS zusammengenommen. Nach der völkerrechtlichen Anerkennung kommt es jetzt darauf an, dieses Menschenrecht so schnell wie möglich umzusetzen.
Daher ist es richtig, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit einen Schwerpunkt auf die Wasser- und Basissanitärversorgung setzt. Deutschland zählt zu den größten bilateralen Gebern weltweit, in Afrika sind wir sogar der größte bilaterale Unterstützer. Von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich profitieren weltweit etwa 80 Millionen Menschen.
Das vergangene Jahr 2010 war ein Meilenstein bei der rechtlichen Verankerung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung. Nicht nur hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen dieses Menschenrecht im Sommer anerkannt, im Herbst hat auch der UN-Menschenrechtsrat einvernehmlich eine Resolution verabschiedet, die das Recht auf Wasser rechtlich herleitet.
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Datum: 21.03.2011 - 19:45 Uhr
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