Analyse illegaler Drogen ist und bleibt zu Recht verboten
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Analyse illegaler Drogen ist und bleibt zu Recht verboten
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern - Drugchecking ermöglichen" eingebracht. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Berichterstatterin für Drogen und Suchtpolitik, Karin Maag:
"Das sogenannte Drugchecking - die regelmäßige Analyse illegaler psychoaktiver Substanzen auf ungewöhnlich hohe Wirkstoffdosierungen oder Verunreinigungen (etwa giftige Streckmittel) - ist und bleibt zu Recht verboten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnt vor einer Aufweichung der Betäubungsmittelvorschriften, wie die Grünen sie in ihrem Antrag verlangen. Eine solche Aufweichung würde dazu führen, dass der Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen verharmlost wird.
Wir werden kein Modellprojekt unterstützen, das die Grenzen der Legalität weit überschreitet. Wir lehnen alle Maßnahmen mit dem Potenzial zur unmittelbaren und aktiven Förderung des Drogenkonsums ab.
?Drugchecking? spiegelt eine - vermeintliche - Sicherheit vor. Durch ein negatives Testergebnis kann der falsche Eindruck entstehen, ein unbedenkliches und von offizieller Stelle geprüftes Produkt erworben zu haben.
Ein solches Testergebnis könnte vor allem von Jugendlichen als Aufmunterung zum Drogenkonsum verstanden werden. Der effektivste Schutz vor illegalen Substanzen besteht darin, den Konsum dieser Substanzen konsequent zu unterlassen.
Bei illegalen Drogen handelt es sich eben nicht um standardisierte und in einem kontrollierten Verfahren hergestellte Produkte. Ein negative Testergebnis für eine Tablette sagt auch nichts über andere Einheiten gleichen Aussehens aus."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 22.03.2011 - 18:01 Uhr
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