Lotto ist für die Finanzierung des Breitensports unverzichtbar
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Lotto ist für die Finanzierung des Breitensports unverzichtbar
Prof. Martin Nolte von der Universität Kiel hat im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) die Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt am 22.03.2011 über den DOSB-Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag informiert. Ein neuer Vertrag wird nötig, weil der Europäische Gerichtshof das bestehende Glücksspielmonopol für unzulässig erklärt hat. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert:
"Für eine nachhaltige Finanzierung des Breitensports in Deutschland ist Lotto unverzichtbar. Der vom DOSB vorgelegte Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages betont diesen Aspekt ausdrücklich. Künftig soll aber nicht mehr die Bekämpfung von Spielsucht, sondern die Abwehr von Manipulation und Betrug im Vordergrund stehen. Dies ist vor allem deshalb unbedenklich, weil das deutsche Lotto nachweislich nicht zur Spielsucht führt.
Um jedoch ein konkurrenzfähiges Lotto-Angebot zu ermöglichen, muss Werbung zugelassen und das Internet dafür in angemessenem Maße geöffnet werden. Auch müssen die Regelungen zu den verschiedenen Bereichen des Glücksspiels in Deutschland insgesamt zu einem kohärenten System für alle Wettbereiche führen. Nicht zuletzt bedarf es besonders der Einigung der Ministerpräsidenten der sechszehn Bundesländer bis Ende April, um Lotto und die Finanzierung des Breitensports zu sichern."
Hintergrund:
Glücksspiele, mit Ausnahme von Pferdewetten, dürfen in Deutschland nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2010 das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland als unvereinbar mit dem EU-Recht eingestuft. Hierbei wurde aber nicht das Glücksspielmonopol an sich, sondern die Begründung mit der Bekämpfung von Spielsucht abgelehnt. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag läuft bis zum Ende dieses Jahres aus.
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Datum: 23.03.2011 - 14:01 Uhr
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