Finanzkrise erfordert umfassenderes Massnahmenpaket
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Finanzkrise erfordert umfassenderes Massnahmenpaket
Die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat die Mitgliedstaaten der EU unter anderem in Gestalt einer Staatsfinanzierungskrise erreicht. Dabei ist nicht die Stabilitaet der gemeinsamen Waehrung bedroht. Die Zahlungsmittelfunktion, der Geldwert und der Aussenwert des Euro sind vollkommen intakt. Die krisenhaften Turbulenzen betreffen vielmehr die Schuldenaufnahme einiger Staaten der EU und des Euro-Raums. Bereits kurzfristig muss alles getan werden, um das Misstrauen an den Maerkten zu beseitigen und Instrumente zu finden, die Staaten eine Refinanzierung ermoeglichen. Eine nachhaltige Bewaeltigung der Krise dagegen kann nur gelingen, wenn allen Risikofaktoren mit einem umfassenden Paket von Massnahmen begegnet wird. Die SPD-Fraktion hat in diesem Zusammenhang ein weitergehendes Massnahmenpaket beschlossen, das unter anderem folgende Punkte enthaelt:
- Einfuehrung einer Finanztransaktionssteuer. Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, den Finanzsektor an den von ihm wesentlich verursachten Kosten der Krisenbewaeltigung zu beteiligen. Eine solche Steuer, auch vom Europaeischen Parlament gefordert, daemmt Spekulationen ein, erzielt Einnahmen fuer den Abbau der Staatsverschuldung und generiert Mittel fuer Zukunftsinvestitionen;
- Pruefung, wie der Finanzsektor insgesamt und die Glaeubiger an den Kosten der Refinanzierung der Schuldnerstaaten zu beteiligen sind. So koennten notleidende Mitgliedstaaten wie Griechenland oder Irland ihre Staatsanleihen von Investoren mit einem Abschlag zurueckkaufen, beispielsweise mit 60 bis 80 Prozent ihres Nennwertes. Dies sollte mit Mitteln des EFSF finanziert werden koennen;
- Nationale Steuerpolitiken sind EU-weit zu koordinieren, um die schaedlichen Konsequenzen des Steuerwettbewerbs zu vermeiden.
Dazu gehoert insbesondere die Harmonisierung der Koerperschaftssteuerbemessungsgrundlage, die zwingend von der Vereinbarung von Mindeststeuersaetzen flankiert werden muss.
Steuerumgehung und Steuerbetrug muessen durch die Schliessung gesetzlicher Regelungsluecken und die Verbesserung grenzueberschreitender Zusammenarbeit zwischen den Fiskalverwaltungen bekaempft werden. Auch Steuerflucht in aussereuropaeische Laender muss wirkungsvoll unterbunden werden;
- Mitgliedslaendern mit Leistungsbilanzdefiziten ist Unterstuetzung anzubieten, um zu einem Ausgleich der Leistungsbilanzen in der Eurozone beizutragen. Ein europaeisches Wachstumsprogramm und eine europaeische Foerderpolitik kann die Wirtschaftsentwicklung gerade in den Laendern verbessern, die aus unterschiedlichen Gruenden Refinanzierungsprobleme haben.
Die bisherigen Ansaetze der Regional- und Strukturfonds sind fuer eine solche Strategie nicht ausreichend. Erforderlich sind ergaenzende Mechanismen, die auf einen sinnvollen und nachhaltigen Ausgleich der Ungleichgewichte gerichtet sind. Bei Defiziten in der wirtschaftlichen Entwicklung sollte ein Staat kurzfristig und zielgerichtet solche Foerdermittel erhalten;
- Eine abgestimmte Wirtschaftspolitik in der EU, die tendenziell ausgeglichene Leistungsbilanzen zwischen allen EU-Staaten zum Ziel hat. Ueberschusslaender sollen dazu ihre Binnennachfrage staerken und Defizitlaender grundsaetzlich neben den europaeischen Wachstumsprogrammen auch selbst die Wettbewerbsfaehigkeit ihrer Wirtschaft verbessern. Im Sinne der Gemeinschaft muss es einen symmetrischen Ansatz beim Abbau makrooekonomischer Ungleichgewichte fuer eine stabile
Wirtschafts- und Waehrungsunion geben;
- Der soziale Zusammenhalt in der EU ist trotz einer anhaltenden Finanzkrise zu staerken. Erforderlich sind eine soziale Fortschrittsklausel im Vertrag von Lissabon und ein sozialer Stabilitaetspakt. Darin soll das Prinzip eines flaechendeckenden Mindestlohns in den einzelnen Mitgliedslaendern festgeschrieben werden, der sich am jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommen orientieren kann. Darueber hinaus sollen Korridore fuer den Anteil der Sozial-, Bildungs- und Forschungsausgaben an den nationalen Bruttoinlandsprodukten verankert werden;
- Der gesamte Prozess der verstaerkten wirtschaftspolitischen Koordinierung und damit auch die Etablierung und die Arbeit des geplanten Rettungsschirms ESM ist unter parlamentarische Kontrolle zu stellen und der jetzige rein intergouvernementale Ansatz schnellstmoeglich durch die Gemeinschaftsmethode zu ersetzen.
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Datum: 23.03.2011 - 19:30 Uhr
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