Laengere Verjaehrungsfristen bei sexuellem Missbrauch erforderlich
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Laengere Verjaehrungsfristen bei sexuellem Missbrauch erforderlich
Die SPD haelt laengere Verjaehrungsfristen im Zivil- und im Strafrecht bei sexuellem Missbrauch fuer erforderlich. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Regierung ist ein erster richtiger Schritt. Wie in dem SPD-Entwurf, der schon seit November 2010 vorliegt, wird vorgeschlagen, die Verjaehrung der zivilrechtlichen Ansprueche von drei auf dreissig Jahre zu verlaengern.
Damit hat sich die Regierung unserer Loesung angeschlossen.
Opfer von sexuellem Missbrauch haben somit Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfuenfzigsten Lebensjahres zivilrechtliche Ansprueche geltend zu machen.
Den zweiten wichtigen Schritt muss die Regierung jetzt noch tun und die strafrechtliche Verjaehrung verlaengern. Die bisherigen Verjaehrungsfristen machen es vielen massiv traumatisierten Opfern unmoeglich, die Taeter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Deshalb gibt es im SPD-Entwurf hierzu den Vorschlag, die strafrechtliche Verjaehrungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjaehrigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre zu erhoehen. Dadurch werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreissigsten Lebensjahr des Opfers verjaehren.
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Datum: 23.03.2011 - 21:30 Uhr
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