Branchen-Mindestlöhne - unionsgeführte Regierungen handeln

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(pressrelations) - Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche verabschiedet Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, wird auch eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit eingeführt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"In der Zeitarbeitsbranche wird jetzt eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze ? also ein Mindestlohn ? festgelegt. Dafür hat die christlich-liberale Koalition mit der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen. In der Sozialen Marktwirtschaft wird der Lohn üblicherweise zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften frei ausgehandelt und in Tarifverträgen festgeschrieben. Wenn aber die Tarifpartner alleine Dumpinglöhne nicht verhindern können, muss der Staat helfen. Dazu können in Deutschland branchenbezogene Mindestlöhne festgelegt werden.

Den Anfang machten 1997 Helmut Kohl und Nobert Blüm mit dem Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe. Von den derzeit acht Mindestlöhnen (Abfallwirtschaft, Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereiniger, Maler- und Lackierer, Pflege, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft) wurden fünf unter der Führung von CDU/CSU und FDP festgelegt, nur einer unter Rot-Grün (Maler- und Lackiererhandwerk).

Mit dem Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, den der Tarifausschuss gebilligt hat, und der neuen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit werden jetzt zwei weitere Mindestlöhne unter christlich-liberaler Ägide eingeführt. Nicht das Gerede von SPD, Linken und Grünen über Mindestlöhne zählt, sondern unser konkretes Handeln. Und die Bilanz des Handelns ist eindeutig: neun Mindestlöhne unter unionsgeführten Regierungen, nur einer unter Rot-Grün."


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 25.03.2011 - 15:30 Uhr
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