Bundesregierung beschließt Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien
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Bundesregierung beschließt Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien
Mit diesem Gesetz sollen zum einen zwei zwischen April 2008 und Juli 2009 erlassene Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt werden: die so genannte Rückführungsrichtlinie, die einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen rechtsstaatlichen Mindeststandard bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer schaffen will, sowie die so genannte Sanktionsrichtlinie, die zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung verschiedene Instrumente zur Sanktionierung von Arbeitgebern bzw. zur Abschöpfung von Vorteilen illegaler Ausländerbeschäftigung vorsieht.
Zum anderen dient der Gesetzentwurf der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an den im April 2010 in Kraft getretenen Visakodex, der einen Großteil des bisherigen EU-Rechtsbestandes auf dem Gebiet der gemeinsamen Visumpolitik (u.a. das Schengener Durchführungsübereinkommen und die Gemeinsame Konsularische Instruktion) konsolidiert und weiterentwickelt.
In Umsetzung dieser europäischen Vorgaben sieht der heute beschlossene Gesetzentwurf im Kern folgende Neuerungen vor:
In Umsetzung der Rückführungsrichtlinie werden die bestehenden formellen und prozeduralen Garantien für rückkehrpflichtige Ausländer geringfügig ergänzt. Für das an die Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung geknüpfte Einreise- und Aufenthaltsverbot wird eine Regelobergrenze von fünf Jahren eingeführt. Es werden darüber hinaus bundesweit geltende Regelungen zum Vollzug der Abschiebungshaft getroffen.
In Umsetzung der Sanktionsrichtlinie ist die Möglichkeit vorgesehen, aussagebereiten Opfern strafrechtlich relevanter illegaler Beschäftigung einen befristeten Aufenthaltstitel zu erteilen. Etwaige bösgläubige wirtschaftliche Hintermänner des Arbeitgebers (Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer) haften für die Kosten einer Rückführung illegal Beschäftigter. Es werden zwei zusätzliche Straftatbestände im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung eingeführt.
Der Entwurf passt die bestehenden Regelungen an Form- und Verfahrensvorschriften an, die der Visakodex für Visumversagungen vorsieht. Einige aufenthaltsrechtliche Definitionen mit Bezug zum europäischen Visumsrecht sind anpassungsbedürftig.
Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf technische und redaktionelle Änderungen des Aufenthaltsrechts.
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Datum: 30.03.2011 - 14:45 Uhr
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