Vorschriften für Kfz-Kennzeichen lockern
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Vorschriften für Kfz-Kennzeichen lockern
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereitet derzeit die Einführung von sogenannten Wechselkennzeichen vor und steht im Dialog mit den Bundesländern zur Wiedereinführung ausgelaufener Kfz-Kennzeichen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie der zuständige Berichterstatter Gero Storjohann:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung die Einführung von Wechselkennzeichen prüft. Die Vereinfachung der Fahrzeugzulassung ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Dadurch werden die Bürger finanziell entlastet. Eine Lockerung bietet damit auch einen Anreiz zur Anschaffung von abgasarmen Fahrzeugen (z.B. Elektrofahrzeuge) als Zweit- und Drittwagen.
Mit der Lockerung der Regelungen müssen auch Entlastungen bei der Kfz-Steuer einhergehen. Hier sollte eine gesamtfiskalische Betrachtung im Vordergrund stehen.
Viele Bürger wünschen sich ihre ´alten´ Kennzeichen zurück, mit denen sie ihre Ortsverbundenheit zum Ausdruck bringen. Daher unterstützen wir Initiativen aus den Bundesländern zur Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Kennzeichen."
Hintergrund:
Die Länderverkehrsminister haben den Bund am 07. April 2011 gebeten, die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu unterstützen. Mit der Einführung von Wechselkennzeichen soll ermöglicht werden, bis zu drei Personenkraftwagen auf ein Nummernschild anzumelden. Dadurch sollen Anmeldeformalitäten erleichtert werden und die Halter mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Verkehrsmittels erhalten. Für die Wiedereinführung von ausgelaufenen Kennzeichen müssten zunächst die Bundesländer initiativ werden.
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Datum: 18.04.2011 - 12:01 Uhr
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