Rechtlichen Rahmen zur Terrorismusbekämpfung erhalten und verbessern
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Rechtlichen Rahmen zur Terrorismusbekämpfung erhalten und verbessern
Bedrohung Deutschlands durch den islamistischen Terrorismus ist real
Die Koalition diskutiert zurzeit die Verlängerung der Sicherheitsgesetze, die Anfang Januar 2012 auslaufen. Vor dem Hintergrund der Verhaftung der drei Mitglieder der Düsseldorfer islamistischen Zelle erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings:
"Die Bedrohung Deutschlands durch den islamistischen Terrorismus ist real. Dies hat sich durch die Festnahmen von Düsseldorf nachdrücklich bestätigt. Damit unsere Sicherheitsbehörden gegen terroristische Netzwerke erfolgreich bleiben können, benötigen sie hinreichende gesetzliche Befugnisse. Im Blick auf über 130 bekannte Gefährder in Deutschland dürfen wir das Rad nicht zurückdrehen. Die Anti-Terror-Gesetze haben sich ? so ausführliche Gutachten und Bewertungen ? bewährt und müssen fortbestehen.
Überaus bewährt haben sich auch die neuen präventiven Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr, die die Union durchgesetzt hat. So konnte die Düsseldorfer Zelle auch mithilfe einer Online-Durchsuchung und einer Telekommunikationsüberwachung über den Rechner der Terroristen (sog. Quellen-TKÜ) ausgehoben werden. Diese Mittel, die nur unter strengsten rechtsstaatlichen Voraussetzungen angewandt werden dürfen, müssen auch dem Generalbundesanwalt bzw. den Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Daher müssen wir die Strafprozessordnung entsprechend anpassen. Wir erwarten, dass die Bundesjustizministerin hierzu einen Gesetzesentwurf vorlegt."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 02.05.2011 - 17:00 Uhr
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