Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung schwierig

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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung schwierig



(pressrelations) - Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung angemessen zur Geltung bringen

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch ein Urteil zur Sicherungsverwahrung gesprochen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

"Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung hat sich auch das Bundesverfassungsgericht wieder dazu geäußert. Nachdem das Verfassungsgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung in früheren Entscheidungen stets als verfassungskonform bewertet hatte, war es aufgrund der Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs jetzt gezwungen, eine neue Position einzunehmen.

Die Karlsruher Richter haben die Regelungen zur Sicherungsverwahrung nun zwar insgesamt für verfassungswidrig erklärt, weil sie den Abstand zwischen Strafvollzug und Verwahrungsvollzug als nicht gewahrt ansehen. Bezüglich der Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, haben sie darüber hinaus noch eine Verletzung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebotes gesehen. Das Verfassungsgericht hat aber die grundsätzliche Notwendigkeit eines solchen Rechtsinstituts als Pendant zum liberalen deutschen Strafrecht mit seinen im internationalen Vergleich eher geringen Strafen grundsätzlich anerkannt. Deshalb sind die entsprechenden Vorschriften auch nicht für nichtig erklärt worden, sondern für eine Übergangszeit weiter anwendbar. Besonders gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter können darüber hinaus weiterhin in Gewahrsam belassen werden, wenn sie an einer psychischen Störung leiden.

Begrüßenswert ist dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die von der christlich-liberalen Koalition kürzlich verabschiedete Reform der Sicherungsverwahrung mit dem Therapie- und Unterbringungsgesetz offenbar als gangbaren Weg betrachtet, der auch die Anforderungen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs erfüllt.

Es liegt nunmehr am Gesetzgeber, und zwar - wie Karlsruhe ausdrücklich betont - an Bund und Ländern, bis zum 31. Mai 2013 zu einer Lösung zu kommen, die den Anforderungen des Verfassungsgerichts gerecht wird. Das wird insbesondere auch von den Ländern massive Anstrengungen finanzieller und organisatorischer Art erfordern. Insgesamt werden wir dabei darauf achten, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung angemessen zur Geltung kommt."




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Datum: 04.05.2011 - 23:15 Uhr
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