Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ausgewogen und klug
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ausgewogen und klug
Die Karlsruher Richter haben ein ausgewogenes und kluges Urteil gefaellt. Das Urteil macht klar, dass die Europaeische Menschenrechtskonvention in unserer Rechtsordnung fest verankert ist. Es bestaetigt aber auch, dass Straftaeter, von denen unveraendert eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten ausgehen, auch in den Faellen der nachtraeglich verlaengerten oder angeordneten Sicherungsverwahrung nicht ohne weiteres auf freien Fuss gesetzt werden muessen. Das bestaetigt die Grundlinien der Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung, die die SPD mitgetragen hat.
Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Uebergangsregelung gibt Raum, nun mit den Laendern das notwendige Gesamtkonzept zu erarbeiten. Die Koalition kann sich nicht mehr daran vorbeimogeln, dass die nachtraegliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ebenfalls reformiert werden muss. Wir fordern die Bundesjustizministerin auf, ihrer Gesamtverantwortung gerecht zu werden und auf der Justizministerkonferenz vom 18. bis 19. Mai 2011 in Halle erste konkrete Vorschlaege fuer das gemeinsame weitere Vorgehen vorzulegen und diese auch rasch im Bundestag zu beraten.
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Datum: 04.05.2011 - 22:45 Uhr
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