Höhe der Abschleppgebühren legitim

Höhe der Abschleppgebühren legitim

ID: 413502

LG Traunstein – Berufung einer Klage auf Rückzahlung von Versetzungsgebühren abgelehnt



Parkräume KGParkräume KG

(firmenpresse) - Das Landgericht Traunstein hat in einem Verfahren die Berufung einer Klägerin abgelehnt. Im
Verfahren ging es unter anderem um die Höhe der Versetzungsgebühren. Die Klägerin hatte
auf Rückzahlung angeblich überhöhter Gebühren geklagt und beim AG Rosenheim bereits
verloren. Eine Berufung der Klägerin vor dem Landgericht Traunstein war erfolglos, da die
Höhe der Kosten legitim sind und eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

Somit folgt auch dieses Landgericht der Auffassung des BGH.

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Die Parkräume KG befreit Privatgrundstücke (von Unternehmen und Privatpersonen) von
widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen (Fremd-, Falsch- und Dauerparker). Das bedeutet,
dass die Parkräume KG festgestellte Besitzstörungen beseitigt, indem die Entfernung der
Fahrzeuge organisiert und durchgeführt wird.



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Parkräume KG
Friedrichstr.191
D-10117 Berlin



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Bereitgestellt von Benutzer: PRKG
Datum: 26.05.2011 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 413502
Anzahl Zeichen: 625

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gehrke
Stadt:

Berlin


Telefon: 0180 / 50 05 632

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.05.2011

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