Voller sozialer Schutz für Absolventen integrierter Studiengänge

Voller sozialer Schutz für Absolventen integrierter Studiengänge

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Voller sozialer Schutz für Absolventen integrierter Studiengänge



(pressrelations) -
Änderung des des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. In diesem ist u.a. eine Änderung enthalten, nach der Absolventen von praxisintegrierten dualen Studiengängen sozialversicherungsrechtlich wieder wie Berufstätige behandelt werden sollen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Es ist sachgerecht, dass Teilnehmer an praxisintegrierten dualen Studiengängen wieder den vollen sozialversicherungsrechtlichen Schutz erhalten.

Die geltende Gesetzesformulierung war mit Blick auf diese neuartige Ausbildungsform nicht eindeutig. Daher hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Personen, die Beruf und Studium miteinander verbinden, nach dem Sozialversicherungsrecht nicht Auszubildenden gleichzustellen sind, die voll abgesichert sind, sondern Studierenden, die nicht gleichzeitig einen Beruf ausüben. Dieses hatte mit Wirkung vom Wintersemester 2010/11 auch zum Wegfall der bei Berufstätigen üblichen Ansprüche aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung geführt.

Mit der geplanten Änderung des Sozialgesetzbuchs schafft die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Sozialversicherungspflicht für diesen Personenkreis."


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Datum: 28.05.2011 - 04:30 Uhr
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