Ruhe bewahren bei verspäteter Einkommensteuererklärung
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Als Abgabetermin der Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai festgeschrieben. Tausenden Steuerpflichtigen gelingt es dennoch aus verschiedenen Gründen nicht, ihre Steuererklärung rechtzeitig fertigzustellen und dem Finanzamt zuzusenden. Wie die Steuerkanzlei Maria Ulrich in München aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Steuerrecht zu berichten weiß, gilt es Ruhe zu bewahren, wenn der Abgabetermin der Einkommensteuererklärung verpasst wurde.
Die Konsequenzen einer verspäteten Einkommensteuererklärung richten sich insbesondere danach, ob der Steuerzahler überhaupt eine Pflicht hat, eine solche abzugeben. Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern und anderen Personenkreisen. Dem Arbeitnehmer werden bereits vor seiner Gehaltsauszahlung Steuern abgezogen. Somit entrichtet er die vom Fiskus geforderten Beträge im Regelfall automatisch und wird nicht zur Abgabe einer gesonderten Einkommensteuererklärung angehalten, es sei denn, er hat Steuern nachzuzahlen. Zur Abgabe freiwilliger Einkommensteuererklärungen ist der Arbeitnehmer innerhalb einer siebenjährigen Frist berechtigt.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind nicht lohnsteuerpflichtige Personen zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihre Einkünfte die Grundfreibetragsgrenzen übersteigen.
Besteht eine Verpflichtung, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben, darf der zuständige Sachbearbeiter Verzögerungen mit einer Verspätungsgebühr ahnden. Ob zu diesem Mittel gegriffen wird und welchen Umfang die Gebühr annimmt, ist eine Ermessensentscheidung. Um diese positiv zu beeinflussen, sollte der Steuerzahler eine Verzögerung der Einkommensteuererklärung, soweit möglich, ankündigen und beim zuständigen Sachbearbeiter freundlich und mit nachvollziehbarer Argumentation eine Verlängerung der Abgabefrist erbitten. Handelt es sich um einen einmaligen Fristverstoß, stehen die Chancen gut, dass der Steuerzahler eine zwei- bis vierwöchige Fristverlängerung erhält, ohne Verspätungsgebühren zahlen zu müssen.
In jedem Fall sollte nun zeitig eine fehlerlose Einkommensteuererklärung mit allen Nachweisen erstellt und dem zuständigen Finanzamt zugesandt werden. Verlangt die Finanzarbeit Nachbesserungen, sind diese unverzüglich vorzunehmen.
Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt wegen der Einkommensteuererklärung sind am besten in den Händen eines erfahrenen Steuerberaters aufgehoben. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich in München setzt die steuerlichen Interessen ihrer Mandanten seit vielen Jahren um und stellt gerne weitere Informationen zu allen Bereichen des Steuerrechtes zur Verfügung.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 06.07.2011 - 11:52 Uhr
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