Vertraege mit Internet- und Telefonanbietern: Verbraucher brauchen klare Rechte
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Vertraege mit Internet- und Telefonanbietern: Verbraucher brauchen klare Rechte
Wir fordern deutliche Nachbesserungen am Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) der Bundesregierung. Wie so oft vertraut Schwarz-Gelb blind darauf, dass sich die Telekommunikationsbranche selbst regulieren wird und verzichtet auf klare Sanktionen. Effektiverer und klarerer Verbraucherschutz bleibt dabei aber auf der Strecke.
CDU/CSU und FDP wollten mit der TKG-Novelle Verbraucherinteressen insbesondere bei Internet-, Telefon- und Mobilfunkvertraegen staerken, herausgekommen sind jedoch bloss halbherzige Aenderungen ohne viel Nutzen fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir fordern einen Schadensersatzanspruch, wenn der Wechsel des Internetanbieters nicht innerhalb von 24 Stunden klappt.
Internetanbieter, die bei Vertragsanschluss hoehere Bandbreiten versprechen als sie anschliessend bereitstellen koennen, muessen keine rechtlichen Konsequenzen fuerchten. Knapp der Haelfte aller Verbraucherinnen und Verbraucher steht jedoch nach Vertragsabschluss mit einem Internetanbieter nicht die Internetgeschwindigkeit zur Verfuegung, die vorher versprochen wurde. Hier muss mehr fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher getan werden.
Die Sachverstaendigen haben die Einschaetzung der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geteilt. Die Verbraucher muessen die Moeglichkeit haben sich gegen Fehlinformationen und die Nichterbringung von Leistungen besser zur Wehr zu setzen.
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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