Lückenlose Umsetzung von Branchen-Mindestlöhnen
ID: 448884
Lückenlose Umsetzung von Branchen-Mindestlöhnen
Beschäftigte vor Lohnverfall, Betriebe vor Lohnkonkurrenz schützen
Verschiedene rechtliche Instrumentarien ermöglichen es, tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne für die jeweiligen Branchen für allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und sein Stellvertreter Karl Holmeier:
"Unionsgeführte Bundesregierungen haben tarifliche und branchenbezogene Mindestlöhne in Deutschland einen Riesenschritt vorangebracht. Wir haben die Beschäftigen damit wirksam vor Lohnverfall und ihre Betriebe vor wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt. In fast allen Branchen, die das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hierfür vorsieht, haben die Tarifvertragsparteien Anträge auf Mindestlöhne vorgelegt, die von der Bundesregierung auch lückenlos umgesetzt wurden. Ein Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Ein Mindestlohn-Antrag der Aus- und Weiterbildungsbranche liegt nun ebenfalls vor und wird bei Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen umgesetzt.
Es ist jetzt an der Zeit, eine Öffnung dieses bewährten Instrumentes für weitere Branchen ins Auge zu fassen und damit auch einem von den Sozialpartnern aus verschiedenen Bereichen geäußerten Wunsch zu folgen. So haben die Tarifvertragsparteien in der Forstwirtschaft einen Mindestlohn vereinbart und ihr Interesse an einer Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und einer Allgemeinverbindlichkeit ihres Mindestlohnes bekundet. Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Branche verweisen auf eine bestehende Entsendeproblematik. Auch der Einzelhandel mit drei Millionen Beschäftigten verhandelt über einen Mindestlohn; dieser soll allerdings auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes erlassen werden.
Für die Zeitarbeit wurde kürzlich eine mit dem Entsendegesetz inhaltsgleiche Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert. Auch hier hatten die Sozialpartner auf durch die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit drohende Wettbewerbsverzerrungen umsichtig reagiert. Nach Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte kann der Mindestlohn voraussichtlich zum 1. November 2011 in Kraft treten. Erforderlich ist jetzt noch eine tarifvertragliche Einigung über eine Beschäftigungsdauer, nach der Leiharbeitnehmer spätestens wie Stammbelegschaften zu bezahlen sind. Andernfalls ist der Gesetzgeber am Zuge."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 22.07.2011 - 19:30 Uhr
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